Gewerbesteuereinnahmen von Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf u. Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf

Anfrage an: Amt Ludwigslust-Land

wir, die << Antragsteller:in >> e.V. i.G. bitten um Auskunft über die jährlich erzielten Gewerbesteuereinnahmen aus den Betrieben:
- Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG HRA 3992 (AG Rostock) 2015 - 2017
- Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH Co. KG HRA 3998 (AG Rostock) 2015 - 2017
für die Gemeinde Lüblow/Neu Lüblow.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Amt Ludwigslust-Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewerbesteuereinnahmen von Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf u. Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf [#35768]
Datum
13. Januar 2019 12:25
An
Amt Ludwigslust-Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir, die Bürgerinitiative Hoort-macht-mobil e.V. i.G. bitten um Auskunft über die jährlich erzielten Gewerbesteuereinnahmen aus den Betrieben: - Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG HRA 3992 (AG Rostock) 2015 - 2017 - Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH Co. KG HRA 3998 (AG Rostock) 2015 - 2017 für die Gemeinde Lüblow/Neu Lüblow. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewerbesteuereinnahmen von Freiland-Frischei L…
An Amt Ludwigslust-Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewerbesteuereinnahmen von Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf u. Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf [#35768]
Datum
16. Februar 2019 09:17
An
Amt Ludwigslust-Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewerbesteuereinnahmen von Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf u. Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf“ vom 13.01.2019 (#35768) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gewerbesteuereinnahmen von Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf u. Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf [#35768]
An Amt Ludwigslust-Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Gewerbesteuereinnahmen von Freiland-Frischei Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf u. Freilandhaltung Neu-Lüblow GmbH & Co. KG, Biendorf OT Jörnstorf [#35768]
Datum
16. Februar 2019 09:18
An
Amt Ludwigslust-Land
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
46,1 KB
Amt Ludwigslust-Land
Anhörung - Ihre Anfrage nach IFG M-V betr. Gewerbesteuereinnahmen Gemeinde Lüblow Ihr Zeichen: #35768 Sehr geehrt…
Von
Amt Ludwigslust-Land
Betreff
Anhörung - Ihre Anfrage nach IFG M-V betr. Gewerbesteuereinnahmen Gemeinde Lüblow
Datum
19. Februar 2019 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Zeichen: #35768 Sehr geehrtAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit ergibt sich folgende Sach- und Rechtslage: Der Haushaltsplan der Gemeinde Lüblow enthält u.a. Prognosen hinsichtlich der voraussichtlichen Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer. Diese Daten werden jeweils nur zusammengefasst dargestellt, da sonst ein Verstoß nach §30 AO (Steuergeheimnis) vorliegen würde. Da Ihr Antrag nach IFG M-V keinen Offenbarungstatbestand nach AEAO zu § 30 Nr. 5 beinhaltet und nicht zu erwarten steht, dass seitens der Freiland-Frischei GmbH & Co.KG (HRA Rostock 3992) oder der Freilandhaltung Neu Lüblow GmbH & Co.KG (HRA Rostock 3998) und der mit diesen verbundenen Unternehmen / Personen eine Zustimmung erteilt wird, beabsichtige ich, Ihren nach IFG gestellten Antrag - unter Verweis auf §30 AO - abzuweisen. Dem Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) ist zudem öffentlich zugänglich zu entnehmen, dass beide Firmen als Neueintragung vom 17.08.2016 aus Umfirmierung registriert wurden. Es sind online Bilanzen für die Jahre 2016 und 2017 kostenpflichtig hinterlegt. Insoweit geht Ihr Auskunftsersuchen für das Jahr 2015 in's Leere. Für Ihre Antragstellungen nach Verbraucherinformationsgesetz und Landesumweltinformationsgesetz erkläre ich mich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unzuständig und verweise hierzu an: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Telefon: 0385-588 0 Telefax: 0385-588 6024; 0385-588 6025 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Teilen Sie mir bitte bis zum 01.03.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag nach IFG M-V aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anhörung - Ihre Anfrage nach IFG M-V betr. Gewerbesteuereinnahmen Gemeinde Lüblow [#35768] Sehr geehrte Damen …
An Amt Ludwigslust-Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anhörung - Ihre Anfrage nach IFG M-V betr. Gewerbesteuereinnahmen Gemeinde Lüblow [#35768]
Datum
19. Februar 2019 14:12
An
Amt Ludwigslust-Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Begründung ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>