Gewerbliche Nutzung Parkhaus Nürnberger Straße 5

die Baugenehmigung zur Umwidmung von Teilen der Stellflächen im Parkhaus Nürnberger Straße 5 von Parkplätzen zu gewerblichen Flächen für Mietwagenfirmen (Annahme von Fahrzeugen, Reinigung etc.) sowie das zugehörige Verkehrskonzept zur Anlieferung sowie Abholung von Fahrzeugen durch LKWs.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewerbliche Nutzung Parkhaus Nürnberger Straße 5 [#217829]
Datum
8. April 2021 21:22
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Baugenehmigung zur Umwidmung von Teilen der Stellflächen im Parkhaus Nürnberger Straße 5 von Parkplätzen zu gewerblichen Flächen für Mietwagenfirmen (Annahme von Fahrzeugen, Reinigung etc.) sowie das zugehörige Verkehrskonzept zur Anlieferung sowie Abholung von Fahrzeugen durch LKWs.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217829/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz eingegangen. …
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Gewerbliche Nutzung Parkhaus Nürnberger Straße 5 [#217829]
Datum
13. April 2021 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz eingegangen. Zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
350-2021-1102-Stadt I B 1 / Nürnberger Straße 5 / Akteneinsicht (IFG) Sehr Antragsteller/in der Vorgang für das g…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
350-2021-1102-Stadt I B 1 / Nürnberger Straße 5 / Akteneinsicht (IFG)
Datum
20. April 2021 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Vorgang für das genannte Grundstück ist mir zur Entscheidung zugeleitet worden. Ich bitte Sie, die Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht zur Kenntnis zu nehmen. Das Infoblatt Datenverarbeitung finden Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/InformationDatenverarbeitungObersteBauaufsicht.pdf Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Vorgangsbearbeitung gesetzlich vorgesehen und erforderlich. Ohne diese Angaben können wir Ihre Nachricht, Ihr Schreiben bzw. Ihren Antrag nicht bearbeiten. Da noch weitere Angaben zum Sachverhalt einzuholen sind, bitte ich Sie um Verständnis, dass Sie erst nach deren Vorliegen eine Antwort erhalten können. Ich setze mich unaufgefordert erneut mit Ihnen in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 350-2021-1102-Stadt I B 1 / Nürnberger Straße 5 / Akteneinsicht (IFG) [#217829] Sehr << Anrede >>
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 350-2021-1102-Stadt I B 1 / Nürnberger Straße 5 / Akteneinsicht (IFG) [#217829]
Datum
11. Juli 2021 20:23
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewerbliche Nutzung Parkhaus Nürnberger Straße 5“ vom 08.04.2021 (#217829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217829/

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Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
AW: 350-2021-1102-Stadt I B 1 / Nürnberger Straße 5 / Akteneinsicht (IFG) [#217829] Sehr Antragsteller/in eine Wa…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: 350-2021-1102-Stadt I B 1 / Nürnberger Straße 5 / Akteneinsicht (IFG) [#217829]
Datum
19. Juli 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in eine Waschanlage im Parkhaus der Nürnberger Str. 5 ist aktenkundig. Sofern Sie eine Akteneinsicht durchführen möchte, wenden Sie sich bitte an das Archiv (<<E-Mail-Adresse>>). Hierfür entsteht mindestens eine Gebühr von 40,00 €. Mit freundlichen Grüßen