Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen

Anfrage an: Landkreis Ravensburg

Anzahl der, in Ihrem Zuständigkeitsbereich, Gewerbsmäßig Hergestellten Schusswaffen nach Kat. C der EU Waffen-RL in den Jahren 2018 und 2019.

Insbesondere im Kal. 6,5x55 Skan bzw. 6,5x55 SE.
Anzahl der o.g. Waffen, welche in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) ausgeführt wurden.

Bitte Tabellarisch aufführen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Bob Fried
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl de…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
Bob Fried
Betreff
Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen [#151696]
Datum
19. Juni 2019 20:44
An
Landkreis Ravensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der, in Ihrem Zuständigkeitsbereich, Gewerbsmäßig Hergestellten Schusswaffen nach Kat. C der EU Waffen-RL in den Jahren 2018 und 2019. Insbesondere im Kal. 6,5x55 Skan bzw. 6,5x55 SE. Anzahl der o.g. Waffen, welche in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) ausgeführt wurden. Bitte Tabellarisch aufführen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bob Fried <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bob Fried
Bob Fried
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaff…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
Bob Fried
Betreff
AW: Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen [#151696]
Datum
24. August 2019 14:46
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen“ vom 19.06.2019 (#151696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anfragenr: 151696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Ravensburg
Sehr geehrter Herr Fried, bitte entschuldigen Sie, dass ich auf Ihre Anfrage vom 19.06.2019 nicht reagiert habe. …
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen [#151696]
Datum
26. August 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fried, bitte entschuldigen Sie, dass ich auf Ihre Anfrage vom 19.06.2019 nicht reagiert habe. Grund hierfür ist, dass ich ihre Anfrage nicht erhalten habe. Deshalb nun meine Bitte, lassen Sie mir Ihre Anfrage nochmals direkt zukommen. Zur Klärung: An welche E-Mail-Adresse haben Sie die Anfrage vom 19.06.2019 gesandt? Mit freundlichen Grüßen
Bob Fried
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe für die Anfrage die Plattform &quo…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
Bob Fried
Betreff
AW: Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen [#151696]
Datum
26. August 2019 12:45
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe für die Anfrage die Plattform "fragdenstaat.de" verwendet. Die Aktuellen Kontaktinfos zu Ihrer Behörde finden Sie unter https://fragdenstaat.de/behoerde/landkreis-ravensburg/ Des weiteren habe ich den Betreiber Angefragt welche E-Mail Adresse am 19.06. Verwendet wurde. Eine Antwort steht noch aus. Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anfragenr: 151696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bob Fried
Hier meine Urspüngliche NAchricht vom 19.06. Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >>
An Landkreis Ravensburg Details
Von
Bob Fried
Betreff
AW: Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen [#151696]
Datum
26. August 2019 12:47
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hier meine Urspüngliche NAchricht vom 19.06. Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der, in Ihrem Zuständigkeitsbereich, Gewerbsmäßig Hergestellten Schusswaffen nach Kat. C der EU Waffen-RL in den Jahren 2018 und 2019. Insbesondere im Kal. 6,5x55 Skan bzw. 6,5x55 SE. Anzahl der o.g. Waffen, welche in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) ausgeführt wurden. Bitte Tabellarisch aufführen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bob Fried <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Bob Fried Anfragenr: 151696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Ravensburg
Sehr geehrter Herr Fried, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang der unten angefügten E-Mail vom 26.08.2019. Ei…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
AW: Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen [#151696]
Datum
26. August 2019 16:07
Status
Sehr geehrter Herr Fried, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang der unten angefügten E-Mail vom 26.08.2019. Eine Antwort werde ich Ihnen in Kürze zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Ravensburg
Sehr geehrter Herr Fried, besten Dank für Ihre Anfrage. Zu Frage Nr. 1 – Anzahl der in unserem Zuständigkeitsber…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
AW: Gewerbsmäßige Herstellung von Schusswaffen [#151696]
Datum
27. August 2019 13:26
Status
Sehr geehrter Herr Fried, besten Dank für Ihre Anfrage. Zu Frage Nr. 1 – Anzahl der in unserem Zuständigkeitsbereich gewerbsmäßig hergestellten Schusswaffen der Kat. C – können wir keine Angaben machen, da uns hierzu keine Daten vorliegen. Darüber hinaus haben wir zu den von Ihnen gestellten Fragen erhebliche Bedenken bzgl . der Weitergabe von Daten. Zu Frage Nr. 2 - Anzahl der Waffen, die in Drittstaaten ausgeführt werden - Da es im Landkreis Ravensburg nur einen Waffenhersteller gibt, stellt eine Zusammenstellung und Weitergabe dieser Daten einen Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dar, der nur gewährt werden darf, soweit und solange die geschützte „Person“ einwilligt. Hier wäre also zunächst die betroffene Firma zu befragen (§ 6 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)). Des Weiteren müssten wir prüfen, ob Ihr Antrag abgelehnt werden nach § 9 Abs. 3 LIFG abgelehnt wird. Da für die von Ihnen gewünschten Informationen keine EDV-gestützte Auswertung möglich ist, ist eine händische Auswertung von erteilten Verbringungserlaubnissen erforderlich. Sollten wir zum Ergebnis gelangen, dass Ihr Antrag nicht abzulehnen ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich die Gebühren/Auslagen hierfür nach § 10 Abs. 2 LIFG mindestens auf 1.000 € bis 1.600 € belaufen. Die zeitliche Inanspruchnahme ist nicht abschließend abschätzbar, aber beträgt mindestens 3 bis 5 Arbeitstage. Bitte teilen Sie uns mit, ob sie Ihren Antrag weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen