Gewinn der Universität durch Sexspielzeug

Anfrage an: Universität Ulm

In den Toiletten der Universität stehen Vibratoren und weitere Sex-assoziierte Artikel zum Verkauf. Welche externen Dienstleister wirken bei diesem Angebot mit? Wie ist die Preisentwicklung dieser Artikel über die letzten Jahre gewesen? Wie häufig werden die Artikel nachgefüllt? Macht die Universität durch dieses Angebot einen Gewinn? Wenn ja, wie viel? Was sind die Verkaufszahlen über die letzten Jahre gewesen (aufgedröselt nach Artikelart und Bereiche der Universität)?

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  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Toiletten der Universität s…
An Universität Ulm Details
Von
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Betreff
Gewinn der Universität durch Sexspielzeug [#301147]
Datum
24. Februar 2024 23:37
An
Universität Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Toiletten der Universität stehen Vibratoren und weitere Sex-assoziierte Artikel zum Verkauf. Welche externen Dienstleister wirken bei diesem Angebot mit? Wie ist die Preisentwicklung dieser Artikel über die letzten Jahre gewesen? Wie häufig werden die Artikel nachgefüllt? Macht die Universität durch dieses Angebot einen Gewinn? Wenn ja, wie viel? Was sind die Verkaufszahlen über die letzten Jahre gewesen (aufgedröselt nach Artikelart und Bereiche der Universität)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301147/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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