Gewinnbeteiligung der Charité an Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter
- Anfrage an:
- Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 25. Dezember 2020 - 2 Monate, 1 Woche her Wie wird das berechnet?
- Verweigerungsgrund
- §4.5: Information bereits verfügbar in allgemein zugänglichen Quellen
- Zusammenfassung der Anfrage
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr Antragsteller/in
Ich kenne es von meiner Universität, dass die Universität an wirtschaftlichen Verwertungen von Forschungsergebnissen ihrer Mitarbeiter beteiligt werden will. Gibt es an der Charité ähnliche Vorgaben?
Für den Fall, dass dies zutrifft:
1. Senden Sie mir bitte die entsprechenden Bestimmungen zu.
2. In welcher Höhe hat die Charité bisher Einnahmen aus der Vermarktung des Drosten-PCR-Tests für SARS-CoV-2 erzielt?Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen