Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kW
Anfrage an:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
ergänzende Anweisungen zur Handhabung des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 02.06.2021.
Ist ein Antrag auf fehlende Gewinnerzielungsabsicht abzulehnen, wenn in den Vorjahren eindeutig Gewinne erzielt wurden?
Ergebnis der Anfrage
Die Vereinfachungsregel für Anlagen unter 10 kW gilt auch, wenn in vergangenen Jahren eindeutig Gewinne erzielt wurden. Die Photovoltaikanlage ist einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. August 2021
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4. September 2021
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