Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kW

ergänzende Anweisungen zur Handhabung des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 02.06.2021.
Ist ein Antrag auf fehlende Gewinnerzielungsabsicht abzulehnen, wenn in den Vorjahren eindeutig Gewinne erzielt wurden?

Ergebnis der Anfrage

Die Vereinfachungsregel für Anlagen unter 10 kW gilt auch, wenn in vergangenen Jahren eindeutig Gewinne erzielt wurden. Die Photovoltaikanlage ist einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: ergänzende Anweisungen zur…
An Oberfinanzdirektion Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kW [#225976]
Datum
2. August 2021 08:01
An
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ergänzende Anweisungen zur Handhabung des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 02.06.2021. Ist ein Antrag auf fehlende Gewinnerzielungsabsicht abzulehnen, wenn in den Vorjahren eindeutig Gewinne erzielt wurden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225976 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Ihre Nachricht vom 02.08.2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 02.08.2021 wurde von Oberfinanzdirektion a…
Von
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Betreff
Ihre Nachricht vom 02.08.2021
Datum
19. August 2021 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 02.08.2021 wurde von Oberfinanzdirektion an das Finanzamt Mühlacker weitergeleitet. Wie in meinem Schreiben vom 09.08.2021 erläutert, gilt die Regelung bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen auch, wenn Gewinne erzielt wurden. Anbei sende ich Ihnen erneut den entsprechenden Antrag. Soweit Sie die Regelung in Anspruch nehmen möchten, bitte ich um Einreichung eines Antrages. Mit freundlichen Grüßen