Gewinnung von PMSG in Deutschland
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wird nach Kenntnisnahme des Bundesministeriums auf dem Pferdehof "Haflinger Gestüt Meura", Ortsstraße 116, 98744 Meura, tragenden Pferden Blut abgenommen, um daraus PMSG zu gewinnen?
2) Wenn ja, seit wann weiß das Ministerium von diesen Aktivitäten? Liegt eine Genehmigung vor, bzw. welche Art der Genehmigung ist für diese Art der Blutgewinnung erforderlich?
3) Welche Daten bzgl. des Umfangs der Blutentnahmen liegen dem Ministerium vor? Also: Wie viele Tiere sind betroffen, wie oft und wie viel Blut wird abgenommen? Wie viel Blut wird insgesamt jährlich durch den o.g. Pferdehof gewonnen?
4) Welchen Tierschutz Regularien unterliegt die Blutgewinnung zur Produktion von PMSG in Deutschland? Also z. B.: Wie viel Blut darf wöchentlich abgenommen werden? Welche Schonzeiten müssen für die Stuten eingehalten werden? Ist die Blutentnahme bei schwangeren Pferden überhaupt konform mit dem Tierschutzgesetz? Dürfen Fohlen abgetrieben werden, um die Stute direkt wieder decken zu lassen? Usw...
5) Sind dem Ministerium weitere Pferdehöfe in Deutschland bekannt, die ebenfalls Blut von Pferden gewinnen? Wenn ja, bitte nennen Sie mir die entsprechenden Höfe.
Die Informationen bzgl. des Pferdehofs Meura stammen aus einem Bericht des ARD Magazins "Fakt", abrufbar auf Youtube unter dem folgenden Link: https://www.youtube.com/watch?v=ms2t_eCrBR8
Da mir beim BMEL (welches den Antrag wegen nicht vorhandener Informationen abgelehnt hat) gesagt wurde, dass meine Anfrage nach IFG zu bewerten ist, wollte ich mich auf VIG §2 Abs. 1 Punkte 4 und 6 berufen und anmerken, dass es sich meiner Meinung nach sehr wohl um eine Anfrage nach VIG handelt. Denn PMSG wird in der Produktion von Schweinefleisch verwendet und ist demnach als ein Ausgangsstoff für Fleisch zu bewerten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Oktober 2020
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28. November 2020
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