GEZ und DSGVO

die rechliche Grundlage, vorauf sich die ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service als Unternehmen beruft, die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abzugleichen und diese für alle Bürger anzufragen. Die persöhnlichen Daten werden laut Gerichtsurteil (GEZ als Unternehmen) der Firma zur Verfügung gestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
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Dominik Kroha
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die rechliche Gr…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Dominik Kroha
Betreff
GEZ und DSGVO [#49823]
Datum
25. Januar 2019 11:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die rechliche Grundlage, vorauf sich die ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service als Unternehmen beruft, die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abzugleichen und diese für alle Bürger anzufragen. Die persöhnlichen Daten werden laut Gerichtsurteil (GEZ als Unternehmen) der Firma zur Verfügung gestellt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Kroha <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Kroha << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Kroha

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. Januar 2019 Anliegendes schreiben nebst Anlage er…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 25. Januar 2019
Datum
19. Februar 2019 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis.