GEZ und DSGVO
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
die rechliche Grundlage, vorauf sich die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als Unternehmen beruft, die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abzugleichen und diese für alle Bürger anzufragen. Die persöhnlichen Daten werden laut Gerichtsurteil (GEZ als Unternehmen) der Firma zur Verfügung gestellt.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Januar 2019
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27. Februar 2019
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