ggg Feldlerche ggg Az:621ppa-(A-N/Eb-2) 2,408 Datum: 30.07.2015 Vögel

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im o.g. Az. steht: "Die Vorhabenträger haben zudem bezüglich bauzeitlicher Beeinträchtigungen der
Vögel im Vogelschutzgebiet zusätzlich geprüft, ob die Vögel ausweichen können.
Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass bei allen relevanten Arten eine Verlagerung des Brutplatzes innerhalb des derzeit genutzten Reviers während der Bauzeit möglich ist, sodass die Brutplätze nicht mehr im Störungsbereich liegen werden. Damit können die Vögel den Störungen ausweichen, ohne in andere Reviere abgedrängt zu werden (vgl. Anlage 14.5.1, Stellungnahme vom 28.04.2015,
Landschaftsarchitekturbüro Dr. H.M. Schober, S. 3)" ISt die Verlagerung des Brutplatzes erfolgt? Sind die naturschutzfachlichen Vorgaben erfüllt worden? Wo gibt es dazu Nachweise?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im o.g. Az. steht: "Die Vorhaben…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ggg Feldlerche ggg Az:621ppa-(A-N/Eb-2) 2,408 Datum: 30.07.2015 Vögel [#300483]
Datum
18. Februar 2024 23:42
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im o.g. Az. steht: "Die Vorhabenträger haben zudem bezüglich bauzeitlicher Beeinträchtigungen der Vögel im Vogelschutzgebiet zusätzlich geprüft, ob die Vögel ausweichen können. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass bei allen relevanten Arten eine Verlagerung des Brutplatzes innerhalb des derzeit genutzten Reviers während der Bauzeit möglich ist, sodass die Brutplätze nicht mehr im Störungsbereich liegen werden. Damit können die Vögel den Störungen ausweichen, ohne in andere Reviere abgedrängt zu werden (vgl. Anlage 14.5.1, Stellungnahme vom 28.04.2015, Landschaftsarchitekturbüro Dr. H.M. Schober, S. 3)" ISt die Verlagerung des Brutplatzes erfolgt? Sind die naturschutzfachlichen Vorgaben erfüllt worden? Wo gibt es dazu Nachweise? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300483/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> die Baumaßnahmen sind mittlerweile abgeschlossen. Die Verlagerung der Br…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: ggg Feldlerche ggg Az:621ppa-(A-N/Eb-2) 2,408 Datum: 30.07.2015 Vögel [#300483]
Datum
29. Februar 2024 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Baumaßnahmen sind mittlerweile abgeschlossen. Die Verlagerung der Brutplätze der potenziell im Baufeld vorkommenden Vögel obliegt den Vögeln selbst. Die Möglichkeit alternativer Brutplätze war gemäß dem von Ihnen zitierten Gutachten gegeben. Relevant ist, dass die diesbezüglichen Vergrämungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Die Maßnahmen wurden von einer umweltfachlichen Bauüberwachung begleitet, kontrolliert und protokolliert. Die Nachweise liegen dem Eisenbahn-Bundesamt vor. Mit freundlichen Grüßen