Gibt es Dienstanweisungen dafür, dass Alleinerziehende oder Schwangere unter Androhung von Leistungsentzug gefragt werden "Warum beim (zweiten) Kind nicht verhütet wurde"?
alle Anweisungen, Weisungen oder Dienstanweisungen, Richtlinien, fachlichen Hinweise zum Thema "Fragen zur Festellung des Kindesvaters, von denen einen Leistungsgewährung für Alleinerziehende abhängig gemacht wird"/"Fragen, die gestellt werden DÜRFEN, um einen möglichen Unterhaltspflichtigen zu ermitteln".
Hintergrund: öffentlich wurde bekannt, dass kürzlich eine Frau mit Fragen unter Androhung des Leistungsentzugs überhäuft wurde, welche sogar beinhalteten: "Warum haben Sie beim zweiten Kind nicht verhütet?"
Nachdem 2016 das Jobcenter in Stade einen Fragebogen zurückziehen und sich bei der Betroffenen entschuldigen musste, eine "Liste mit Namen von Geschlechtspartnern" zur Beendigung einer Leistungskürzung verlangt zu haben, weigerten sich Jobcenter auf Nachfragen, allgemeine Auskunft darüber zu erteilen, ob jemand BEWUSST und "vorsätzlich" Kinder von anonym empfangen dürfe, da dies z.B. sogar "motiviert" werden könnte durch die Erfahrungspraxis bzw. bisher bekannt gewordene Scherereien, die Frau mit einem Jobcenter durch Abhängigmachung vom Kooperationswillen oder den Kooperationsmöglichkeiten eines (Ex)Partners haben kann.
Ich begehre weiterhin (grundsätzliche) Auskunft darüber, ob die Allgemeine Handlungsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung, inkl. der freien Entscheidung, sich (anonym) fortzupflanzen, von Jobcentern aberkannt oder negativ bewertet werden darf, so dass es als "mangelnde Mitwirkung" oder gar "sozialwidriges Verhalten" eingestuft wird, wenn jemand sich vo verhält.
Also: muss das Jobcenter im Extremfall respektieren, dass eine Frau aus Kinderwunsch anonymen Sex betreibt, um den Vater ihres Nachwuchses gar nicht benennen zu können und dadurch im Falle von Sozialhilfebezug keinen anderen Unterhaltspflichtigen als sich selber und die Jobcenter/Sozialämter zu haben?
Ich stelle die Frage so überzeichnet deutlich, denn wenn dem so wäre, müssten auch alle, bei denen es "milder" gelagert ist, die also aus irgendwelchen Gründen den Vater nicht benennen können, ohne Leistungskürzungsdrohung abgesichert werden.
Ich frage überdies die Bundesagentur für Arbeit, in wie fern schuldüberfrachtende Fragen
"warum haben Sie nicht verhütet" usw. wie in diesem Schreiben:
https://twitter.com/SteinhausHelena/status/1621415748026466307/photo/1
mit dem Grundgesetz und dem Menschenbild der Sozialgesetzgebung bzw. dem Sozialstaat vereinbar sind.
Mit existenzberechtigtem Gruß
eine, die selber uneheliches Kind ist sowie ihrerseits Mutter bisher eines unehelichen Kindes
tief betroffene Anmerkung: Inoffiziell ist Wirtschaftlichkeit ja schon lange ein Thema wenn man an Fortpflanzung denkt.
und solcher Art Fragen mussten sich Mütter und deren Kinder in vielen früheren Regierungsformen in Deutschland früherer Jahrhunderte stellen und in bestimmten religiösen oder kulturellen Kontexten und im privaten Kreuzfeuer von Familienstrukturen ist es heute noch so. Diese konflikte spielen sich für gewöhnlich im Alltag und zwischenmenschlichen Kontexten ab -
Mir wäre aber neu, dass der Staat vertreten durch seine Organe derart offen das Existenzrecht eines Kinds und den konsensualen Sex von der "Finanzierbarkeit" bzw. "Wirtschaftlichkeit" abhängig machen darf und Menschen sich dafür bei Entzug existenzieller Leistungen als Druckmittel rechtfertigen lässt.
Fiktive Geschehnisse aus dem Buch "Hartz 4 You - Liebe Macht Frei", in welchem es u.a. um solche Fragen geht, wurden dabei sogar von der Realität übertroffen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. Februar 2023
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8. März 2023
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