Sehr geehrter Herr Sanktjohanser,
vielen Dank für Ihr Mail. Derzeit erreichen uns so viele Anschreiben zum Thema Corona, dass wir nicht alle zeitnah und im Detail auf den Einzelfall bezogen beantworten können. Dafür bitten wir um Verständnis.
Zu Ihrem Anliegen:
Die Landesregierung hat entschieden, dass ab dem 27.04.2020 eine Verpflichtung zum Tragen von Bedeckungen des Mundes und der Nase insbesondere im Handel, im öffentlichen Nahverkehr und in Arztpraxen eingeführt wird. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in einer Änderung der Coronaschutzverordnung in §12a umgesetzt. Danach sind auch sogenannte Alltagsbedeckungen wie z.B. ein Schal bzw. ein Tuch zulässig.
Der Kauf der erforderlichen Bedeckungen für den privaten Gebrauch liegt in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Sofern sich Ihre Anfrage auf Ihren Arbeitsplatz bezieht und es sich um eine erforderliche Schutzmaßnahme für Beschäftigte zur Ausübung der Tätigkeit (siehe Gefährdungsbeurteilung des Betriebs) handelt, so sind Schutzmasken für die berufliche Tätigkeit durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Nehmen Sie hier bitte Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf.
Wir weisen darauf hin, dass für den medizinische Gebrauch oder den Arbeitsschutz vorgesehene Atemschutzmasken, z.B. FFP2 oder FFP3-Masken, dem medizinischen und pflegerischen Personal bzw. für Beschäftigte in Betrieben (Arbeitsschutz) vorbehalten bleiben sollten.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschafft für die Übergangszeit, bis sich der Markt für persönliche Schutzausrüstung erholt hat, ausschließlich für medizinische und pflegerische Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Eine stichprobenhafte Umfrage bei mehreren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes (MWIDE) hat ergeben, dass derzeit im Land pro Woche ca. 1 Million Community-Masken/Alltags-Masken hergestellt werden, die über diverse Vertriebskanäle vermarktet werden. Es gibt Hinweise, dass der Großhandel und die großen Handelsunternehmen in Nordrhein-Westfalen aktiv in das Maskengeschäft (Umsatzinteresse, Eigenbedarf etc.) mit eigens organisierten Produktionslinien eingestiegen sind. Wir empfehlen Ihnen daher sich in regelmäßigen Abständen über das Angebot des örtlichen Einzelhandels und über Angebote im Internet zu informieren.
Hinweise zu selbstgenähten Masken findet Sie zudem im beigefügten Merkblatt.
Eine aktuelle Übersicht über die aktuellen Erlasse finden Sie auf unserer Website
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-ge….
Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage damit beantworten.
Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen - bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank.
Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen