GIZ Overheadkosten

Auf meine Anfrage bei dem Bundestagsabgeordneten MdB Uwe Kerkeritz führt dieser aus: „Jedoch ist offensichtlich, dass die GIZ IS sich im internationalen Markt kaum gegen kommerzielle Anbieter, die verstärkt in Schwellen- und Entwicklungsländer drängen, zu behaupten vermag. Ein entscheidender Faktor dürften die sogenannten Overhead-Kosten sein. Wie die GIZ selbst, hat auch die GIZ IS im internationalen Vergleich sehr hohe Overhead-Kosten, die kaum konkurrenzfähig sind.”

Ich bitte daher um Mitteilung, wie hoch die Overhead-Kosten der GIZ sind im Vergleich zum GIZ-Geschäftsvolumen.

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundestagsabgeordneten zur Wettbewerbsfähigkeit und ist es nicht unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll und zielführend, die Kostenstruktur der GIZ zu prüfen und ggf. vom derzeitigen Direktvergabeverfahren abzuweichen? Ich beziehe mich hierbei auch auf eine Auskunft von Ihnen vom 28.04.2015 (siehe https://fragdenstaat.de/a/9387).
Gibt es Untersuchungen der Bundesregierung zur Wettbewerbsfähigkeit sowohl des gemeinnützigen Bereichs wie von GIZ International Service?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf meine Anfrag…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GIZ Overheadkosten [#9953]
Datum
23. Mai 2015 23:09
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage bei dem Bundestagsabgeordneten MdB Uwe Kerkeritz führt dieser aus: „Jedoch ist offensichtlich, dass die GIZ IS sich im internationalen Markt kaum gegen kommerzielle Anbieter, die verstärkt in Schwellen- und Entwicklungsländer drängen, zu behaupten vermag. Ein entscheidender Faktor dürften die sogenannten Overhead-Kosten sein. Wie die GIZ selbst, hat auch die GIZ IS im internationalen Vergleich sehr hohe Overhead-Kosten, die kaum konkurrenzfähig sind.” Ich bitte daher um Mitteilung, wie hoch die Overhead-Kosten der GIZ sind im Vergleich zum GIZ-Geschäftsvolumen. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundestagsabgeordneten zur Wettbewerbsfähigkeit und ist es nicht unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll und zielführend, die Kostenstruktur der GIZ zu prüfen und ggf. vom derzeitigen Direktvergabeverfahren abzuweichen? Ich beziehe mich hierbei auch auf eine Auskunft von Ihnen vom 28.04.2015 (siehe https://fragdenstaat.de/a/9387). Gibt es Untersuchungen der Bundesregierung zur Wettbewerbsfähigkeit sowohl des gemeinnützigen Bereichs wie von GIZ International Service?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Antw:Antragsteller/in GIZ Overheadkosten Antragsteller/in[Antragsteller/in#9953]Antragsteller/in
Datum
8. Juni 2015 17:14
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage Antragsteller/in#9953 Antragsteller/inüber Frag den Antragsteller/in Staat zum Thema Antragsteller/in"GIZ Overheadkosten"Antragsteller/in.Antragsteller/in Ihre Anfrage wird derzeit noch Antragsteller/in geprüft.Antragsteller/in Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Für das weitere Verfahren einige Hinweise:Antragsteller/in Antragsteller/in Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Antragsteller/in Verwaltungsakt.Antragsteller/in GemäAntragsteller/inßAntragsteller/in Antragsteller/in§Antragsteller/in 41 Abs.Antragsteller/in 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Antragsteller/in Antragsteller/in(VwVfG)Antragsteller/in ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben,Antragsteller/in für den er Antragsteller/in bestimmt ist.Antragsteller/in Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Antragsteller/in Rechtsbehelfsfrist in Gang.Antragsteller/in Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei Antragsteller/in einer Antragsteller/inÜbermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite Antragsteller/in fragdenstaat.de nicht sichergestellt.Antragsteller/in Wie auf Frag den Staat erläutert,Antragsteller/in Antragsteller/in können durch eine Antwort bzw.Antragsteller/in Veröffentlichung der erfolgten Antwort Antragsteller/in auf fragdenstaat.de u.Antragsteller/in a.Antragsteller/in keine Fristen in Gang gesetzt werden.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Aus der Tatsache,Antragsteller/in dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antragsteller/in(IFG)Antragsteller/in Antragsteller/in eine elektronische Bescheidung ermöglicht,Antragsteller/in kann nicht abgeleitet werden,Antragsteller/in Antragsteller/in dass diese auch anonym erfolgen kann.Antragsteller/in Im Gegenteil hat der Gesetzgeber Antragsteller/in vorgesehen,Antragsteller/in dass es der Behörde möglich sein muss,Antragsteller/in die Identität des Antragsteller/in Antragsstellers festzustellen Antragsteller/in(siehe hierzu die Begründung zum Antragsteller/in Gesetzesentwurf)Antragsteller/in.Antragsteller/in Auch die Beantwortung Ihrer Anfrage,Antragsteller/in soweit sie nicht Antragsteller/in unter das IFG fällt,Antragsteller/in als auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage ist Antragsteller/in nicht anonym oder pseudonym möglich Antragsteller/in(siehe hierzu Antragsteller/in§Antragsteller/in 14 der Gemeinsamen Antragsteller/in Geschäftsordnung der Bundesministerien Antragsteller/in(GGO)Antragsteller/in).Antragsteller/in Antragsteller/in Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Antragsteller/in Schriftform adressiert an Ihre Postadresse erfolgen.Antragsteller/in Bitte teilen Sie Antragsteller/in mir hierzu Ihre gültige Postanschrift Antragsteller/in(ladungsfähige Adresse)Antragsteller/in mit.Antragsteller/in Falls Antragsteller/in Sie eine Bescheidung per E-Mail wünschen,Antragsteller/in teilen Sie mir bitte Antragsteller/in zusätzlich zu Ihrer Postanschrift Ihre persönliche E-Mail-Adresse Antragsteller/in mit.Antragsteller/in Bitte haben Sie Verständnis,Antragsteller/in dass aufgrund der beschriebenen Antragsteller/in Vorgaben auf die Mitteilung der Postanschrift auch bei einer gewünschten Antragsteller/in Bescheidung per E-Mail nicht verzichtet werden kann.Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen,Antragsteller/in