GKV - PKV - BEamtenschaft

Mit welchem Recht erhalten die Beamten, die in die GKV wechseln, in Hamburg Extra Steuergeld bzw. Beitragsgeld vom GKV-Versichertenkreis, wenn all die freiwillig in der GKV Verbliebenen leer ausgehen? Ist das nicht eine grobe Ungerechtigkeit, auch im Hinblick darauf, dass die Bemessungsgrenze immer höher angelegt wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit welchem Recht e…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GKV - PKV - BEamtenschaft [#150620]
Datum
14. Juni 2019 13:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welchem Recht erhalten die Beamten, die in die GKV wechseln, in Hamburg Extra Steuergeld bzw. Beitragsgeld vom GKV-Versichertenkreis, wenn all die freiwillig in der GKV Verbliebenen leer ausgehen? Ist das nicht eine grobe Ungerechtigkeit, auch im Hinblick darauf, dass die Bemessungsgrenze immer höher angelegt wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundl…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: GKV - PKV - BEamtenschaft [#150620]
Datum
14. Juni 2019 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Mail vom 14. Juni 2019 mache ich Sie vorab auf Folgendes aufmerksam: D…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: GKV - PKV - BEamtenschaft [#150620]
Datum
19. Juni 2019 09:42
Status
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1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Mail vom 14. Juni 2019 mache ich Sie vorab auf Folgendes aufmerksam: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mail vom 14. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in gern stelle ich Ihnen anliegend die Antwort zu Ihrer E…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Juni 2019
Datum
24. Juni 2019 15:44
Status
geschwärzt
848,3 KB
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Sehr geehrteAntragsteller/in gern stelle ich Ihnen anliegend die Antwort zu Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2019 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen