Glättung des Straßenbelags am Ende der Vorstraße

In der Fachausschusssitzung Klima, Umwelt und Verkehr des Beirates Horn-Lehe vom 23.05.2022 hat der Fachausschuss das zuständige Fachressort (damals noch SKUMS) dazu aufgefordert, das Kopfsteinpflaster am Ende der Vorstraße durch einen radfreundlicheren Belag zu ersetzen (genauer Wortlaut: "den Straßenbelag am Ende der Vorstraße zu glätten").
Ich bitte um Informationen zum aktuellen Stand dieses Verfahrens, und zu etwaigen anderen Plänen ihres Hauses zur Verbesserung der Befahrbarkeit der Vorstraße und des Vorstraßendamms mit dem Fahrrad.

Ergebnis der Anfrage

In der Vorstraße befindet sich auf einer Fläche von circa ca. 700 m² Großpflaster. Ein Austausch gegen Asphalt würde schätzungsweise nach heutigem Stand Kosten von circa 60.000,00 € netto verursachen. Diese Kosteinschätzung ist allerdings ohne langfristige Gewähr, da sich momentan die Preise für Asphalt sehr dynamisch verhalten.
Laut Einschätzung der Fachabteilung "Straßenerhaltung" befindet sich der Pflasterbelag der Vorstraße in keinem verkehrsunsicheren Zustand und wird deshalb nicht priorisiert.
Eventuell könnten Mittel aus dem Stadtteilbudget, das dem zuständigen Beirat zur Verfügung steht, eingesetzt werden; dazu kann ggf. das Ortsamt etwas sagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Fachausschusssitzu…
An Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glättung des Straßenbelags am Ende der Vorstraße [#287305]
Datum
29. August 2023 21:38
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Fachausschusssitzung Klima, Umwelt und Verkehr des Beirates Horn-Lehe vom 23.05.2022 hat der Fachausschuss das zuständige Fachressort (damals noch SKUMS) dazu aufgefordert, das Kopfsteinpflaster am Ende der Vorstraße durch einen radfreundlicheren Belag zu ersetzen (genauer Wortlaut: "den Straßenbelag am Ende der Vorstraße zu glätten"). Ich bitte um Informationen zum aktuellen Stand dieses Verfahrens, und zu etwaigen anderen Plänen ihres Hauses zur Verbesserung der Befahrbarkeit der Vorstraße und des Vorstraßendamms mit dem Fahrrad.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287305/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eingegangen und wurde heute in die Bearbeitung gegeben. …
Von
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Betreff
AW: [EXTERN] Glättung des Straßenbelags am Ende der Vorstraße [#287305]
Datum
21. September 2023 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist eingegangen und wurde heute in die Bearbeitung gegeben. Diese kann sich aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens etwas verzögern. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dennoch bemüht, Ihnen sobald wie möglich zu antworten. Mit freundlichen Grüßen
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage hat mich über…
Von
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Betreff
WG: [EXTERN] Glättung des Straßenbelags am Ende der Vorstraße [#287305]
Datum
27. September 2023 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage hat mich über Umwege erreicht und gerne möchte ich Ihnen als Vertreterin des operativ tätigen Bremer Straßenbauamts wie folgt darauf antworten: Laut unserer Fachabteilung "Straßenerhaltung" befindet sich die Vorstraße in einem verkehrssicheren Zustand. Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist unser oberstes Ziel. In der Vorstraße befindet sich auf einer Fläche von circa ca. 700 m² Großpflaster. Ein Austausch gegen Asphalt würde schätzungsweise nach heutigem Stand Kosten von circa 60.000,00 € netto verursachen. Diese Kosteinschätzung ist allerdings ohne langfristige Gewähr, da sich momentan die Preise für Asphalt sehr dynamisch verhalten. Die nötigen finanziellen Mittel stehen uns hierfür leider nicht zur Verfügung, da das Budget "Straßenerhaltung" dringend wie o.g. zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der gesamtbremischen Straßeninfrastruktur benötigt wird. Eventuell könnten Mittel aus dem Stadtteilbudget, das dem zuständigen Beirat zur Verfügung steht, eingesetzt werden; dazu kann Ihnen das Ortsamt sicher mehr sagen. Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Auskunft und die Erläuterung Ihrer Erwägungsgrü…
An Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Glättung des Straßenbelags am Ende der Vorstraße [#287305]
Datum
27. September 2023 16:04
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Auskunft und die Erläuterung Ihrer Erwägungsgründe. Wie Sie dem Protokoll der Beiratssitzung entnehmen können, erfolgte der Beiratsbeschluss aufgrund der Schilderung einer Verkehrsunsicherheit des gepflasterten Teils der Vorstraße, nämlich der dadurch verursachten regelhaften Nutzung des Fußweges von Radfahrenden (in unmittelbarer Nähe einer Kindertagesstätte). Mir sind hierzu keine Unfallstatistiken bekannt, ich bitte aber um Klärung, inwieweit diese dem Beiratsbeschluss zugrundeliegende Problemlage in die Feststellung der Verkehrssicherheit durch die Fachabteilung miteinbezogen wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287305/

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Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, nach erneuter Rücksprache …
Von
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Glättung des Straßenbelags am Ende der Vorstraße [#287305]
Datum
4. Oktober 2023 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, nach erneuter Rücksprache mit unserer Fachabteilung "Straßenerhaltung" kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: In diesem Fall wurde der Straßenzustand und der Zustand der Nebenflächen (Gehwege) im Hinblick auf die Verkehrssicherheit betrachtet. Falsch fahrende Radfahrer wurden nicht beurteilt. Verkehrsteilnehmende, die sich nicht an geltende Verkehrsregeln halten, sind oft ein Ärgernis bzw. können durch dieses Verhalten andere Personen gefährden. Die Kontrolle, ob Verkehrsregeln eingehalten werden, obliegt der Polizei / dem Ordnungsamt. Sollte die Vorstraße als Unfallschwerpunkt in Erscheinung treten, so wäre dies durch die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Austauschrunden mit der Polizei unserer Fachabteilung "Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten" bekannt und es würden gemeinschaftlich Schritte zur Unfallprävention beschlossen werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterzuhelfen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen