Glasfaser Alt Hürth

Sehr geehrte Damen und Herren, ist in sehr naher zukunft geplant Alt-Hürth an das Glasfaser netz anzuschließen? Es ist etwas leidig immer nur mit 100 mbits in einer Mittelstadt wie Hürth zu Surfen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kommunalverwaltung Hürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glasfaser Alt Hürth [#300348]
Datum
16. Februar 2024 19:53
An
Kommunalverwaltung Hürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ist in sehr naher zukunft geplant Alt-Hürth an das Glasfaser netz anzuschließen? Es ist etwas leidig immer nur mit 100 mbits in einer Mittelstadt wie Hürth zu Surfen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300348/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Glasfaser Alt Hürth“ vom 16.02.2024 (#300348) wurde von Ihnen nich…
An Kommunalverwaltung Hürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Glasfaser Alt Hürth [#300348]
Datum
19. März 2024 01:01
An
Kommunalverwaltung Hürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Glasfaser Alt Hürth“ vom 16.02.2024 (#300348) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hürth
Glasfaser Alt-Hürth [#300348] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des …
Von
Kommunalverwaltung Hürth
Betreff
Glasfaser Alt-Hürth [#300348]
Datum
19. März 2024 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
13,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Glasfaserausbaus in Alt-Hürth. Zur Beantwortung Ihrer Frage: Ja, der Ausbau in Alt-Hürth ist geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keinen konkreten Bauzeitenplan, wann welche Stadtgebiete erschlossen werden. Grundsätzlich ist der Ausbau zwischen 2024 und 2029 geplant. Der genaue Ausbautermin Ihres Stadtteils ist noch festzulegen. Wenn der Ausbau des Glasfasernetzes konkret beginnt und welcher Ablauf dann geplant sein wird, werden Sie über die Presse und auch über unsere Homepage erfahren. Mit freundlichen Grüßen