Glasfaserausbau Graue Flecken Bad Schussenried

in der Gemeinderatsitzung vom 26.09.2022 hat der Gemeinderat zum Top 3 Glasfaserausbau in der Stadt Bad Schussenried
folgenden Beschluss gefasst:
„Unter Beachtung der Kalkulations- und Renditeerwartungen bzw. der förderrechtlichen Vorgaben und des Ablaufs des Förderprogramms zum Ende des Jahres 2022 beschließt der Gemeinderat, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Förderantrag zur Erschließung der grauen Flecken (Anschlüsse mit Bandbreiten < 100 Mbit/s) zu stellen. Nach Eingang der Förderentscheidung durch den Zuschussgeber entscheidet der Gemeinderat über weitere Schritte bzw. die Ergänzungsmittelbereitstellung. Der Gemeinderat beschließt weiter über eine mögliche Gestaltung der PoP-Standorte“
Laut den öffentlichen Unterlagen geht es um einen Eigenanteil der Stadt von 4,6 Mio Euro bei einem Gesamtvolumen von 14,5 Mio Euro.
Auf Antrag der BWL wurde das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen im Februar 2023 erneut öffentlich beraten.
Die Verwaltung hat zum Antrag der BWL Fraktion folgende Stellungnahme abgegeben.
„Ein GR-Beschluss vom 26.09.2022 liegt bei teilweiser Zustimmung der BWL - Fraktion vor. Die Bindefrist von 6 Monaten nach § 34 Abs. 1 GemO ist nicht abgelaufen. Weitergehende Verträge wurden bereits geschlossen, eine europaweite Leistungsausschreibung ist beauftragt.“

Ich bitte um Auskunft über folgende Punkte
- Wann ist die verbindliche Förderentscheidung bei der Stadt eingetroffen und wann wurde diese dem Gemeinderat vorgelegt.
- Auf welche Verträge beruft sich die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsantrag der BWL, bzw. welche Verträge wurden wann und mit wem zu diesem Sachverhalt abgeschlossen?
- Welche Kosten sind durch diese Verträge entstanden bzw. entstehen und wann wurden diese Kosten vom Gemeinderat freigegeben?
- Entsprechend dem Beschluss vom 26.09. soll der Gemeinderat die Option haben über den Eigenanteil zu entscheiden. Ist dies nach dem Abschluss dieser Verträge noch möglich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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Alexander Eisele
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Gemeinderatsitzung vom 26.0…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
Alexander Eisele
Betreff
Glasfaserausbau Graue Flecken Bad Schussenried [#272023]
Datum
3. März 2023 20:57
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Gemeinderatsitzung vom 26.09.2022 hat der Gemeinderat zum Top 3 Glasfaserausbau in der Stadt Bad Schussenried folgenden Beschluss gefasst: „Unter Beachtung der Kalkulations- und Renditeerwartungen bzw. der förderrechtlichen Vorgaben und des Ablaufs des Förderprogramms zum Ende des Jahres 2022 beschließt der Gemeinderat, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Förderantrag zur Erschließung der grauen Flecken (Anschlüsse mit Bandbreiten < 100 Mbit/s) zu stellen. Nach Eingang der Förderentscheidung durch den Zuschussgeber entscheidet der Gemeinderat über weitere Schritte bzw. die Ergänzungsmittelbereitstellung. Der Gemeinderat beschließt weiter über eine mögliche Gestaltung der PoP-Standorte“ Laut den öffentlichen Unterlagen geht es um einen Eigenanteil der Stadt von 4,6 Mio Euro bei einem Gesamtvolumen von 14,5 Mio Euro. Auf Antrag der BWL wurde das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen im Februar 2023 erneut öffentlich beraten. Die Verwaltung hat zum Antrag der BWL Fraktion folgende Stellungnahme abgegeben. „Ein GR-Beschluss vom 26.09.2022 liegt bei teilweiser Zustimmung der BWL - Fraktion vor. Die Bindefrist von 6 Monaten nach § 34 Abs. 1 GemO ist nicht abgelaufen. Weitergehende Verträge wurden bereits geschlossen, eine europaweite Leistungsausschreibung ist beauftragt.“ Ich bitte um Auskunft über folgende Punkte - Wann ist die verbindliche Förderentscheidung bei der Stadt eingetroffen und wann wurde diese dem Gemeinderat vorgelegt. - Auf welche Verträge beruft sich die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsantrag der BWL, bzw. welche Verträge wurden wann und mit wem zu diesem Sachverhalt abgeschlossen? - Welche Kosten sind durch diese Verträge entstanden bzw. entstehen und wann wurden diese Kosten vom Gemeinderat freigegeben? - Entsprechend dem Beschluss vom 26.09. soll der Gemeinderat die Option haben über den Eigenanteil zu entscheiden. Ist dies nach dem Abschluss dieser Verträge noch möglich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Eisele Anfragenr: 272023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272023/ Postanschrift Alexander Eisele << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Eisele

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Stadt Bad Schussenried
Anfrage über FragDenStaat, Glasfaserausbau Graue Flecken in Bad Schussenried Sehr geehrter Herr Eisele, Nachfolg…
Von
Stadt Bad Schussenried
Betreff
Anfrage über FragDenStaat, Glasfaserausbau Graue Flecken in Bad Schussenried
Datum
22. März 2023 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Eisele, Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Ihrer Anfrage an FragdenStaat.de und nehmen zu Ihrer Frage wie folgt Stellung: Eine verbindliche Förderentscheidung durch die Stadt Bad Schussenried bedingt ein mehrstufiges Vorverfahren. Danach ist ein Förderantrag zu stellen. Dieser wird vom Projektträger des Bundes, PWC nach eingehender Prüfung bewilligt. Nach Bewilligung ist aufgrund der Vergabesumme die Stadt gezwungen, ein europaweites Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren ist zu submissionieren. Das Submissionsergebnis ist dem Fördermittelgeber mitzuteilen, der aufgrund des Submissionsergebnisses einen endgültigen Förderbescheid erstellt. Bedingung für eine Submission ist aber eine verbindliche Vergabeabsicht durch die ausschreibende Stelle. Bezüglich der Verträge verweisen wir auf die Verschwiegenheitsklauseln der jeweiligen Vertragspartner und werden Ihnen weder die Vertragspartner noch die entstandenen Kosten übermitteln. Eine Kostenfreigabe im Gemeinderat erfolgte durch die Beauftragung in der Gemeinderatsitzung entsprechend. Entsprechend dem Beschluss vom 26.09.2022 soll der Gemeinderat die Option haben, über eine Ausbauentscheidung zu beschließen. Weiter können wir Ihnen mitteilen, dass der Gemeinderat über den jeweiligen Eigenanteil der Stadt entscheiden kann. Dies geschieht selbstverständlich in den jeweiligen Haushaltsplanberatungen für die Haushaltsjahre und der endgültigen Vergabeentscheidung nach Erhalt des endgültigen Förderbescheides durch den Zuschussgeber. Auf eventuelle Regressansprüche im Zuge der Ausschreibung und Nichtvergabe wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen