Glasfaserausbau Graue Flecken Bad Schussenried
in der Gemeinderatsitzung vom 26.09.2022 hat der Gemeinderat zum Top 3 Glasfaserausbau in der Stadt Bad Schussenried
folgenden Beschluss gefasst:
„Unter Beachtung der Kalkulations- und Renditeerwartungen bzw. der förderrechtlichen Vorgaben und des Ablaufs des Förderprogramms zum Ende des Jahres 2022 beschließt der Gemeinderat, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Förderantrag zur Erschließung der grauen Flecken (Anschlüsse mit Bandbreiten < 100 Mbit/s) zu stellen. Nach Eingang der Förderentscheidung durch den Zuschussgeber entscheidet der Gemeinderat über weitere Schritte bzw. die Ergänzungsmittelbereitstellung. Der Gemeinderat beschließt weiter über eine mögliche Gestaltung der PoP-Standorte“
Laut den öffentlichen Unterlagen geht es um einen Eigenanteil der Stadt von 4,6 Mio Euro bei einem Gesamtvolumen von 14,5 Mio Euro.
Auf Antrag der BWL wurde das Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen im Februar 2023 erneut öffentlich beraten.
Die Verwaltung hat zum Antrag der BWL Fraktion folgende Stellungnahme abgegeben.
„Ein GR-Beschluss vom 26.09.2022 liegt bei teilweiser Zustimmung der BWL - Fraktion vor. Die Bindefrist von 6 Monaten nach § 34 Abs. 1 GemO ist nicht abgelaufen. Weitergehende Verträge wurden bereits geschlossen, eine europaweite Leistungsausschreibung ist beauftragt.“
Ich bitte um Auskunft über folgende Punkte
- Wann ist die verbindliche Förderentscheidung bei der Stadt eingetroffen und wann wurde diese dem Gemeinderat vorgelegt.
- Auf welche Verträge beruft sich die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Haushaltsantrag der BWL, bzw. welche Verträge wurden wann und mit wem zu diesem Sachverhalt abgeschlossen?
- Welche Kosten sind durch diese Verträge entstanden bzw. entstehen und wann wurden diese Kosten vom Gemeinderat freigegeben?
- Entsprechend dem Beschluss vom 26.09. soll der Gemeinderat die Option haben über den Eigenanteil zu entscheiden. Ist dies nach dem Abschluss dieser Verträge noch möglich?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. März 2023
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5. April 2023
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