Gläubiger der Staatsschulden der Bundesrepublik Deutschland

- Eine namentliche Auflistung der einzelnen Gläubiger der Staatsschulden der BRD inkl. der jeweiligen Gesamthöhe ihrer Forderung an die BRD.
- Sofern dem Datenschutzgründe entgegenstehen, bitte ich diese mit Nennung der Rechtsquelle zu begründen und den betroffenen Gläubiger anonym aufzulisten.
- Die Liste kann auf die 50 größten Gläubiger der BRD begrenzt sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2016
  • Frist
    25. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine namentlic…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gläubiger der Staatsschulden der Bundesrepublik Deutschland [#15797]
Datum
20. Februar 2016 11:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine namentliche Auflistung der einzelnen Gläubiger der Staatsschulden der BRD inkl. der jeweiligen Gesamthöhe ihrer Forderung an die BRD. - Sofern dem Datenschutzgründe entgegenstehen, bitte ich diese mit Nennung der Rechtsquelle zu begründen und den betroffenen Gläubiger anonym aufzulisten. - Die Liste kann auf die 50 größten Gläubiger der BRD begrenzt sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. Februar 2016 Anliegendes Schreiben erhalten Sie z…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. Februar 2016
Datum
16. März 2016 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. Februar 2016 [#15797] Sehr geehrte Damen und…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. Februar 2016 [#15797]
Datum
11. April 2016 17:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben ausgeführt, dass Bundeswertpapiere Inhaberschuldverschreibungen sind und die Gläubiger der BRD insofern nicht benannt werden können. Ich bitte Sie deshalb um die Information, an wen die Zinszahlungen für die Bundeswertpapiere im letzten Jahr erfolgt sind. Mit freundlichen Grüßen Dr.Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre E-Mail vom 11. April 2016 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zu…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre E-Mail vom 11. April 2016
Datum
18. April 2016 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.