Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung
Ich habe 4 Fragen:
1. Wie hoch ist der Behindertenanteil in der Berliner Verwaltung aufgeschlüsselt nach Entgeltstufe? Bzw. wie hoch ist der Anteil im Höheren Dienst?
2. Wie oft wird die Berliner Verwaltung pro Jahr auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG (insbesondere Diskriminierung wegen Behinderung) im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens verklagt?
3. Wie oft wird Entschädigung (wegen 2.) gezahlt?
4. Gibt es eine Studie bzw. Statistik über die Gleichbehandlung/bzw. Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung? Falls ja, wo kann ich diese finden?
Könnten Sie mir bitte die Kontaktdaten der Behinderten-Vertrauenspersonen nennen, für die Senatskanzlei und den Senat für Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und für die gesamte Verwaltung Berlins?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum19. September 2022
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21. Oktober 2022
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