Gleichbehandlungsgebot

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Grundrecht auf Gleichbehandlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Grundgesetz schreibt vor, dass Jede/r gleichzubehandeln ist.

Wonach richtet es sich daher in der Staatskanzlei, ob ein Bescheid per Email übersandt wird oder zusätzlich weitere Daten - in bedenklicher DSGVO-Anwendung - angefordert werden
siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/der-burgermeister-gluht-nach/

Ausschlussgründe für die Beantwortung der Frage liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Grundrecht auf Gleichbehandlung Sehr Antragsteller/in…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gleichbehandlungsgebot [#225868]
Datum
30. Juli 2021 20:16
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Grundrecht auf Gleichbehandlung Sehr Antragsteller/in das Grundgesetz schreibt vor, dass Jede/r gleichzubehandeln ist. Wonach richtet es sich daher in der Staatskanzlei, ob ein Bescheid per Email übersandt wird oder zusätzlich weitere Daten - in bedenklicher DSGVO-Anwendung - angefordert werden siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/der-burgermeister-gluht-nach/ Ausschlussgründe für die Beantwortung der Frage liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225868/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gleichbehandlungsgebot“ [#225868]
Datum
2. Februar 2022 07:30
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225868/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde gar nicht reagiert hat Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225868.pdf Anfragenr: 225868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225868/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 2.2.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzei…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage "Gleichbehandlungsgebot" (I3/358/2022)
Datum
4. Februar 2022 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 2.2.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/358/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre im Betreff genannte Anfrage teile ich mit, dass in der Senatskan…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
HmbTG-Anfrage wg. "Gleichbehandlungsgebot" (I3/358/2022)
Datum
30. Mai 2023 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre im Betreff genannte Anfrage teile ich mit, dass in der Senatskanzlei der FHH kein Dokument, aus dem sich die Antwort auf die aufgeworfene Frage ergibt, existiert. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 2.2.2022. Sie haben mitgeteilt, Si…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. SK/Gleichbehandlungsgebot (I3/358/2022)
Datum
9. Juni 2023 10:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Eingabe vom 2.2.2022. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei Zugang beantragt zu Dokumenten, aus denen hervorgeht, nach welchen Kriterien die Senatskanzlei Informationszugangsanträge per E-Mail beantwortet oder zusätzlich weitere Daten angefordert werden. Darauf hätten Sie zunächst keine Antwort erhalten. Auf meine Nachfrage hin hat die Senatskanzlei Ihnen zwischenzeitlich mitgeteilt, dass keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage dort vorhanden seien. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen