Gleichbehandlungsgebot
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Grundrecht auf Gleichbehandlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Grundgesetz schreibt vor, dass Jede/r gleichzubehandeln ist.
Wonach richtet es sich daher in der Staatskanzlei, ob ein Bescheid per Email übersandt wird oder zusätzlich weitere Daten - in bedenklicher DSGVO-Anwendung - angefordert werden
siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/der-burgermeister-gluht-nach/
Ausschlussgründe für die Beantwortung der Frage liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum30. Juli 2021
-
1. September 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!