Gleichstellung von Ausbildungszeiten
Bei einer Berufserprobung 1982 wurde die Ausbildungsdauer auf 3 Jahre festgesetzt.Später nach der offiziellen Zulassung des Berufes wurde die Ausbildungszeit auf 3,5 Jahren festgesetzt. Ist die damalige Ausbildungszeit der heutigen Ausbildungszeit und deren Qualifikation Gleichzustellen?Es handelt sich um einen Staatlich anerkannten Beruf.
Es geht mir nur um die Dauer der Ausbildungzeit und die Qualifikation des Berufes Verfahrensmechaniker. Wie ist das zu bewerten. Wurde die Ausbildung praktisch verkürzt, wie es üblich ist bei überdurchschnittlich Leistungen.
Viele Grüße
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Februar 2020
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14. März 2020
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Gleichstellung von Ausbildungszeiten [#180154]
- Datum
- 12. Februar 2020 04:17
- An
- Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
- Betreff
- Ihre Anfrage von heute
- Datum
- 12. Februar 2020 15:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
- Betreff
- Ihre Anfrage von gestern / Unzuständigkeit der BWFG, § 11 Abs.2 HmbTG
- Datum
- 13. Februar 2020 11:27
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage von gestern / Unzuständigkeit der BWFG, § 11 Abs.2 HmbTG [#180154]
- Datum
- 14. Februar 2020 11:49
- An
- Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage von gestern / Unzuständigkeit der BWFG, § 11 Abs.2 HmbTG [#180154]
- Datum
- 14. Februar 2020 13:43
- An
- Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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