Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt zur internen Nutzung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag!

Bitte übersenden Sie mir das "Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt" vom ARD.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der rbb hält sich für nicht-auskunftspflichtig. Da fragen wir doch mal beim NDR weiter:
https://fragdenstaat.de/a/300864

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag! Bitte übersenden Sie mir das "Glossar…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt zur internen Nutzung [#296561]
Datum
8. Januar 2024 10:32
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag! Bitte übersenden Sie mir das "Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt" vom ARD. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296561/
Rundfunk Berlin-Brandenburg
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb Guten Tag, << Antragsteller:in >> Guten Tag, sehr ge…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
(No Reply) Vielen Dank für Ihre E-Mail an den rbb
Datum
8. Januar 2024 10:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, << Antragsteller:in >> Guten Tag, sehr geehrte Hörerin, sehr geehrter Hörer, vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des rbb. Wir sind bemüht Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte beachten Sie: Unaufgefordert eingereichte Manuskripte oder Pressemitteilungen werden von uns automatisch gelöscht. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen beantworten können. Alle E-Mails werden gelesen und bearbeitet und an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Ihre Anfrage an den rbb Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage an den rbb
Datum
16. Januar 2024 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie stellen einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Berlin. Allerdings finden etwaige Rechtsansprüche auf Auskunft und Akteneinsicht auf den rbb grundsätzlich nur eingeschränkt Anwendung. Der rbb unterscheidet sich als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt wesentlich von anderen "öffentlichen Stellen". Das gilt hinsichtlich seines Tätigkeitsschwerpunktes, seiner Funktion und seiner Struktur. So stehen beim rbb nicht Verwaltungsaufgaben, sondern die Gestaltung eines breitgefächerten Rundfunk- und Fernsehprogramms, sowie eines Onlineauftritts mit den Schwerpunkten Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Regionalität im Zentrum des staatsvertraglich festgeschriebenen Rundfunkauftrags. Bei der Frage, ob der rbb irgendwelchen Auskunftsverpflichtungen unterliegt, ist eine verfassungskonforme Auslegung geboten, denn der rbb als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt betätigt sich in einem Bereich, der dem Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 I GG unterfällt. Daher ist von öffentlichen Auskunftspflichten des rbb jedenfalls der gesamte Bereich redaktionell-journalistischer Tätigkeit ausgenommen. Es besteht demnach kein Anspruch auf Informationen, die in irgendeiner Weise Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und seinen Programmauftrag zulassen. Dennoch möchten wir die Gelegenheit für ein paar klarstellende Ausführungen nutzen. Die Handreichung besteht in einem internen, in der Aktualität erstellten Glossar zu Begriffen, Symbolen und Aussagen zum Thema Nahost-Konflikt. Sie beruht auf Zitaten aus anerkannten Quellen und führt Positionen von Expertinnen und Experten auf. Die Zusammenstellung von Rechercheergebnissen für Kolleginnen und Kollegen ist im Journalismus üblich. Isabella Woiwode Teamleitungsassistentin Service-Redaktion Rundfunk Berlin-Brandenburg Marlene-Dietrich-Allee 20 14482 Potsdam Telefon: +49 30 97993 2171 Telefax: +49 30 97993 2179 <<E-Mail-Adresse>> http://www.rbb-online.de/