Glossar der ARD Berichterstattung Nahost-Konflikt zur internen Nutzung

In verschieden Blogs wird von einem Dokument namens "Glossar Berichterstattung Nahost-Konflikt zur internen Nutzung" berichtet. Bis jetzt gibt es noch keine genauen Angaben zur Richtigkeit der Inhalte dieses Dokuments. Die ARD hat zwar bereits zugegeben,dass es so ein Dokument gibt, es aber noch nicht für die hier gestellten Anfragen zur Einsicht rausgegeben. Warum nicht??? Ich möchte in diesem Fall gerne auf § 80 HDSIG aufmerksam machen.
Ich bitte also um einen Einblick in dieses Glossar der ARD um dieses mit dem in den verschiedensten Blogs gezeigten Dokument vergleichen zu können.

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  • Datum
    12. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 9 Follower:innen
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. November 2023 23:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown
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Florian Krause
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschieden Blogs wird von einem D…
An die medienanstalten - ALM GbR Details
Von
Florian Krause
Betreff
Glossar der ARD Berichterstattung Nahost-Konflikt zur internen Nutzung [#292136]
Datum
13. November 2023 08:55
An
die medienanstalten - ALM GbR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschieden Blogs wird von einem Dokument namens "Glossar Berichterstattung Nahost-Konflikt zur internen Nutzung" berichtet. Bis jetzt gibt es noch keine genauen Angaben zur Richtigkeit der Inhalte dieses Dokuments. Die ARD hat zwar bereits zugegeben,dass es so ein Dokument gibt, es aber noch nicht für die hier gestellten Anfragen zur Einsicht rausgegeben. Warum nicht??? Ich möchte in diesem Fall gerne auf § 80 HDSIG aufmerksam machen. Ich bitte also um einen Einblick in dieses Glossar der ARD um dieses mit dem in den verschiedensten Blogs gezeigten Dokument vergleichen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Krause Anfragenr: 292136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292136/ Postanschrift Florian Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Krause

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die medienanstalten - ALM GbR
Guten Tag Herr Krause, die medienanstalten - ALM GbR dient der Zusammenarbeit aller 14 Landesmedienanstalten bei …
Von
die medienanstalten - ALM GbR
Betreff
AW: Glossar der ARD Berichterstattung Nahost-Konflikt zur internen Nutzung [#292136]
Datum
13. November 2023 09:24
Status
Guten Tag Herr Krause, die medienanstalten - ALM GbR dient der Zusammenarbeit aller 14 Landesmedienanstalten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit soll vor allem die Gleichbehandlung privater Fernseh- und Hörfunkveranstalter sicherstellen. Da ARD eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt ist, senden Sie bitte Ihr Anliegen direkt an diese. Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Beste Grüße