Glyphosat-Verbot auf gemeindeeigenen Flächen
Der Gemeinderat der Gemeinde hat im Jahr 2018 beschlossen, dass auf gemeindeeigenen Flächen weder Glyphosat noch Neonikotinoide ausgebracht werden dürfen. Im Jahr 2018 ist mit Verweis auf Kurzfristigkeit die Umsetzung nicht erfolgt. Eine Nachfrage per E-Mail, ob die Umsetzung im Jahr 2019 endlich erfolgt ist, ergab keine Antwort seitens der Gemeinde.
Daher erfolgt die Frage auf diesem Wege:
hat die Verwaltung seit dem Beschluss dafür gesorgt, dass entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses ab Neuverhandlung der Bewirtschaftungs- und Pachtverträge und der Vergabe von Gärtnerarbeiten sowie bei Eigenarbeiten des Bauhofes und der Friedhofsverwaltung weder Glyphosat noch Neonikotinoide eingesetzt werden?
Bitte mit Datum der Verträge.
Falls die Umsetzung nicht erfolgt ist, bitte ich um Mitteilung, warum das so ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Dezember 2023
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30. Januar 2024
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