Glyphosat-Verbot auf gemeindeeigenen Flächen

Anfrage an: Gemeinde Malsch

Der Gemeinderat der Gemeinde hat im Jahr 2018 beschlossen, dass auf gemeindeeigenen Flächen weder Glyphosat noch Neonikotinoide ausgebracht werden dürfen. Im Jahr 2018 ist mit Verweis auf Kurzfristigkeit die Umsetzung nicht erfolgt. Eine Nachfrage per E-Mail, ob die Umsetzung im Jahr 2019 endlich erfolgt ist, ergab keine Antwort seitens der Gemeinde.
Daher erfolgt die Frage auf diesem Wege:
hat die Verwaltung seit dem Beschluss dafür gesorgt, dass entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses ab Neuverhandlung der Bewirtschaftungs- und Pachtverträge und der Vergabe von Gärtnerarbeiten sowie bei Eigenarbeiten des Bauhofes und der Friedhofsverwaltung weder Glyphosat noch Neonikotinoide eingesetzt werden?
Bitte mit Datum der Verträge.
Falls die Umsetzung nicht erfolgt ist, bitte ich um Mitteilung, warum das so ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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Jörg Rupp
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Gemeinderat der Gemeinde hat i…
An Gemeinde Malsch Details
Von
Jörg Rupp
Betreff
Glyphosat-Verbot auf gemeindeeigenen Flächen [#295502]
Datum
24. Dezember 2023 08:10
An
Gemeinde Malsch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Gemeinderat der Gemeinde hat im Jahr 2018 beschlossen, dass auf gemeindeeigenen Flächen weder Glyphosat noch Neonikotinoide ausgebracht werden dürfen. Im Jahr 2018 ist mit Verweis auf Kurzfristigkeit die Umsetzung nicht erfolgt. Eine Nachfrage per E-Mail, ob die Umsetzung im Jahr 2019 endlich erfolgt ist, ergab keine Antwort seitens der Gemeinde. Daher erfolgt die Frage auf diesem Wege: hat die Verwaltung seit dem Beschluss dafür gesorgt, dass entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses ab Neuverhandlung der Bewirtschaftungs- und Pachtverträge und der Vergabe von Gärtnerarbeiten sowie bei Eigenarbeiten des Bauhofes und der Friedhofsverwaltung weder Glyphosat noch Neonikotinoide eingesetzt werden? Bitte mit Datum der Verträge. Falls die Umsetzung nicht erfolgt ist, bitte ich um Mitteilung, warum das so ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp Anfragenr: 295502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295502/ Postanschrift Jörg Rupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp
Gemeinde Malsch
Sehr geehrter Herr Rupp, herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Den Eingang dieser bestätige ich Ihnen mit dieser Mail…
Von
Gemeinde Malsch
Betreff
AW: Glyphosat-Verbot auf gemeindeeigenen Flächen [#295502]
Datum
28. Dezember 2023 12:02
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Sehr geehrter Herr Rupp, herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Den Eingang dieser bestätige ich Ihnen mit dieser Mail. Wir werden Ihre Fragen intern klären und uns wieder bei Ihnen melden. Freundliche Grüße

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Gemeinde Malsch
Sehr geehrter Herr Rupp, herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die letzte Behandlung des TOPs war in der Gemeinderat…
Von
Gemeinde Malsch
Betreff
WG: Glyphosat-Verbot auf gemeindeeigenen Flächen [#295502]
Datum
16. Januar 2024 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr geehrter Herr Rupp, herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die letzte Behandlung des TOPs war in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 mit dem Wissen, dass ein Verbot bis 2023 kommen wird. Das geplante Verbot von Glyphosat wurde allerdings wider Erwarten aufgehoben. Nun müssen wir uns dem Thema wieder ausführlicher widmen und werden das Thema nun erneut auf die Agenda setzen und im Gemeinderat dies bzgl. entsprechend Informieren sowie im Ältestenrat die weitere Vorgehensweise abstimmen und danach sicher eine weitere Infoveranstaltung einplanen. Freundliche Grüße