Gnadenentscheidungen der letzten zehn Jahre
Antrag nach dem IZG-SH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Ich bitte um folgende Auskünfte:
- Wieviele (positive) Entscheidungen nach der Gnadenordnung S-H hat der Ministerpräsident in den letzten zehn Jahren getroffen?
- Wieviele (positive) Entscheidungen nach der Gnadenordnung S-H wurden in den letzten zehn Jahren durch andere Gnadenbehörden getroffen?
- In wievielen dieser Fälle wurde eine Geldauflage nach § 13 der Gnadenordnung verhängt?
- In welcher Höhe erfolgte die Geldauflage jeweils und an welchen Empfänger ging sie (Staatskasse, gemeinnützige Einrichtung etc.)?
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum12. April 2023
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16. Mai 2023
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