Gnadensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

1. eine Übersicht/Statistik über eingegangene Gnandensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

und deren Bearbeitung sowie deren Ausgang/Erfolg/Ergebnis

Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben:

Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. Februar 2014
  • Frist
    6. März 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gnadensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten [#5607]
Datum
2. Februar 2014 12:23
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. eine Übersicht/Statistik über eingegangene Gnandensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und deren Bearbeitung sowie deren Ausgang/Erfolg/Ergebnis Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben: Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 2.2.2014. Sie baten um …
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
WG: Gnadensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten [#5607]
Datum
20. Februar 2014 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 2.2.2014. Sie baten um vorherige Mitteilung für den Fall, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten anfallen. Auch wenn es sich aus Ihrer Sicht nur um einen einfachen - kostenfreien - Fall handelt, kann der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht hinreichend genug eingeschätzt werden, um die voraussichtlich anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) konkret benennen zu können. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) sieht aber vor, dass für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten erhoben werden (§ 10 Nr. 1 AIG). Nach der Verwaltungsgebührenordnung zum AIG (Tarifstellen 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3) betragen die Gebühren in einfachen Fällen bis 100 €, bei umfangreichem Verwaltungsaufwand bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand bis 1000 €. Ich weise darauf hin, dass aus rechtlichen Gründen die Beantwortung Ihres Antrags in elektronischer Form an die Email-Adresse "FragDenStaat.de" nicht möglich ist. Die Bescheidung eines Antrags auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg stellt einen Verwaltungsakt dar, der - um wirksam zu werden - demjenigen bekannt zu geben ist , für den er bestimmt ist (§ 41 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags und Zusendung des abschließenden Bescheids bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift, da ich Ihnen den Bescheid auf dem Postweg zusenden werde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse z…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gnadensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten [#5607]
Datum
20. Februar 2014 10:38
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse zukommen lassen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meinen Antrag bzw. meine An…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Gnadensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten [#5607]
Datum
20. Februar 2014 10:44
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Sehr geehrter Herr Reichenstein, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meinen Antrag bzw. meine Anfrage soweit aufrechterhalten, soweit für dessen Bearbeitung keine Gebühren anfallen. Soweit für die Bearbeitung meiner Anfrage Gebühren anfallen bzw. anfallen würden, würde ich ihn gerne nicht weiter verfolgen. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann der Verwaltungsaufwand für die B…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: AW: WG: Gnadensachen im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten [#5607]
Datum
25. Februar 2014 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kann der Verwaltungsaufwand für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht so eindeutig eingeschätzt werden, um Ihnen die später tatsächlich anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) im Voraus konkret beziffern zu können. Der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung eines Antrags auf Akteneinsicht und dessen Bescheidung ist aber in jedem Fall mit Kosten verbunden. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Freundliche Grüße Im Auftrag Bernhard Reichenstein ___________________________________ Staatskanzlei des Landes Brandenburg Referat 12, Organisation, Innerer Dienst, IT Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331/866-1218 Fax: 0331/866-1215