GOÄ-Inflationsausgleich, Anfrage der Landesärztekammern, eigene Befassungen

Anfrage an: Bundesärztekammer

In Bezug auf die folgende Stellungnahme der Landesärztekammer Hessen:

https://www.laekh.de/presse/pressemitteilungen/detail/hessisches-aerzteparlament-fordert-kurzfristigen-goae-inflationsausgleich

überlassen Sie mir bitte sämtliche Informationen zu dieser Eingabe, insbesondere nachfolgende Bearbeitungen und Befassungen innerhalb Ihrer Körperschaft.

Bitte teilen Sie mir auch mit, welche anderen Landesärztekammern sich in ähnlicher Weise (und wann) für eine solche Änderung ausgesprochen haben.

Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Informationen zu dieser Thematik bei Ihnen vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf die folgende Stellungnah…
An Bundesärztekammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GOÄ-Inflationsausgleich, Anfrage der Landesärztekammern, eigene Befassungen [#285663]
Datum
7. August 2023 14:08
An
Bundesärztekammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die folgende Stellungnahme der Landesärztekammer Hessen: https://www.laekh.de/presse/pressemitteilungen/detail/hessisches-aerzteparlament-fordert-kurzfristigen-goae-inflationsausgleich überlassen Sie mir bitte sämtliche Informationen zu dieser Eingabe, insbesondere nachfolgende Bearbeitungen und Befassungen innerhalb Ihrer Körperschaft. Bitte teilen Sie mir auch mit, welche anderen Landesärztekammern sich in ähnlicher Weise (und wann) für eine solche Änderung ausgesprochen haben. Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Informationen zu dieser Thematik bei Ihnen vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285663/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesärztekammer
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.08.2023. Ihren Antrag stützen S…
Von
Bundesärztekammer
Betreff
AW: GOÄ-Inflationsausgleich, Anfrage der Landesärztekammern, eigene Befassungen [#285663]
Datum
8. August 2023 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.08.2023. Ihren Antrag stützen Sie auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Danach besteht ein Informationsanspruch gegenüber Behörden des Bundes, Bundesorganen und Bundeseinrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Juristische Personen des Privatrechts stehen Behörden gleich, soweit sie von einer Behörde mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben beauftragt sind. Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der Bundesärztekammer weder um eine Behörde des Bundes noch um ein Bundesorgan oder eine Einrichtung des Bundes handelt. Die Bundesärztekammer ist die Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern und als privatrechtlicher Verein organisiert. Die Bundesärztekammer steht im vorliegenden Fall auch nicht einer Behörde gleich. Zwar nimmt die Bundesärztekammer auch öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr. Dies gilt etwa für die Aufträge des Gesetzgebers, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien festzustellen. In der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit wurde die Bundesärztekammer nicht vom Gesetzgeber beauftragt. Damit ist der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes nicht gegeben. Ebenso wenig sind der Anwendungsbereich der von Ihnen genannten weiteren Gesetze (UIG und VIG) eröffnet. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir von einer inhaltlichen Beantwortung Ihrer Anfrage absehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „GOÄ-Inflationsausgleich, Anfrage der Landesärztekammern, eigene Befassungen“ [#285663]
Datum
8. August 2023 16:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285663/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich bei der BÄK in der Tat um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Laut dem Impressum der Pflichtigen handelt es sich um "Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern" . Eine Angabe über die Eintragung als privatrechtlicher Verein ist nicht gegeben. Darüber hinaus wäre es ohnehin unerheblich, ob die Pflichtige sich privatrechtlich organsiert hätte, da gemäß dem der Kernzweck der Pflichtigen als Spitzenorganisation der Landesärztekammern, weclhe ihrerseits sämtlich und unzweifelhaft KdöR darstellen, auch die Pflichtige als solche einzustufen wäre. Demnach ist die Pflichtige bitte auf Ihre Verpflichtung zur Bearbeitung meines Antrags hinzuweisen. Vielen Dank! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 285663.pdf Anfragenr: 285663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285663/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. August 2023 09:45
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
719,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-721/002 II#0633 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der BÄK wegen Ihrer Anfrage zu „GOÄ-Inflationsausgleich, Anfrage der Landesärztekammern, eigene Befassungen“ [#285663] # IFG-721/002 II#0633
Datum
24. August 2023 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-721/002 II#0633 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen