GOÄ-Zuständigkeit

Wer ist für die Aktualisierung der GOÄ zuständig?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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Clemens Bärlehner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer ist für die Aktualisierung der GO…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Clemens Bärlehner
Betreff
GOÄ-Zuständigkeit [#274409]
Datum
30. März 2023 22:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist für die Aktualisierung der GOÄ zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Bärlehner Anfragenr: 274409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274409/ Postanschrift Clemens Bärlehner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Bärlehner
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bärlehner, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhanden…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, GOÄ-Zuständigkeit [#274409]
Datum
31. März 2023 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bärlehner, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 30. März 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Bärlehner, wir nehmen Bezu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 30. März 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
31. März 2023 13:33
Status
Sehr geehrter Herr Bärlehner, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 30. März 2023. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Abrechnung privatärztlicher beziehungsweise privatzahnärztlicher Leistungen, also medizinische und zahnmedizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. GOÄ und GOZ werden mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnungen der Bundesregierung erlassen. Die GOZ wurde durch Artikel 1 Erste ÄndVO vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2661) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 novelliert. Die letzte Novellierung der GOÄ erfolgte zum 1. Januar 1996, sodass eine Überarbeitung erforderlich ist. Hierzu erarbeiten die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung einen gemeinsamen Vorschlag, der als fachliche Grundlage für eine Novellierung dienen kann. Mit freundlichen Grüßen