Goethe-Haus New York - Verwaltung, Verwendung, Nutzung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Informationen zu der aktuellen Nutzung bzw. den Nutzungsmöglichkeiten oder derer Einschränkungen zum Goethe-Haus New York.

Wer verwaltet das Haus und was ist an weiterer Nutzung geplant oder gibt es Förderungsmöglichkeiten wenn das Haus in Betrieb genommen wird?

Es ist zu schade ein solches Gebäude in dieser Lage nicht zu nutzen.

Ziel ist eine Planung zur Nutzung.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Goethe-Haus New York - Verwaltung, Verwendung, Nutzung [#20843]
Datum
29. März 2017 14:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu der aktuellen Nutzung bzw. den Nutzungsmöglichkeiten oder derer Einschränkungen zum Goethe-Haus New York. Wer verwaltet das Haus und was ist an weiterer Nutzung geplant oder gibt es Förderungsmöglichkeiten wenn das Haus in Betrieb genommen wird? Es ist zu schade ein solches Gebäude in dieser Lage nicht zu nutzen. Ziel ist eine Planung zur Nutzung. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10167040] Goethe-Haus New York - Verwaltung, Verwendung [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr gee…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10167040] Goethe-Haus New York - Verwaltung, Verwendung [...]
Datum
30. März 2017 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. März. Das Gebäude 1014 Fifth Avenue steht nicht zum Verkauf. Derzeit wird eine "German Academy New York" gegründet, die im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amts dort transatlantische Projekte im kulturellen sowie in anderen Bereichen verwirklichen soll. Wann genau die Akademie ihre Arbeit in dem Gebäude beginnen kann, wird davon abhängen, wie schnell die notwendigen Renovierungsarbeiten durchgeführt werden können. Mit freundlichen Grüßen