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Goldbestand des Deutschen Reiches

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Eine Auflistung der Goldbestände des Deutsches Reiches (BRD) Stand 31.12.2017. Führen sie bitte auf, wo welche Bestände lagern.
Zur FED, wo ja die größten Lagerbestände sein sollen: Was ist die FED. Diese Firma ist ja schon mal nicht staatlich. Wem gehört die FED und was macht sie so sicher, daß dieser Firma das Gold korrekt gelagert hat?

Behörde benötigt

  • Datum
    5. Mai 2017
  • Frist
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Goldbestand des Deutschen Reiches [#21411]
Datum
5. Mai 2017 15:38
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Goldbestände des Deutsches Reiches (BRD) Stand 31.12.2017. Führen sie bitte auf, wo welche Bestände lagern. Zur FED, wo ja die größten Lagerbestände sein sollen: Was ist die FED. Diese Firma ist ja schon mal nicht staatlich. Wem gehört die FED und was macht sie so sicher, daß dieser Firma das Gold korrekt gelagert hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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