Golfplatz Hauptsmoorwald Nutzungsvereinbarungen

Nutzungsvereinbarung der Stadt Bamberg mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bis Zeitpunkt der Konversion
Unternutzungsvereinbarung der Stadt Bamberg mit dem Golfclub Hauptsmoorwald bis Zeitpunkt der Konversion
Nutzungvereinbarung der Stadt Bamberg mit dem Golfclub Hauptsmoorwald ab Zeitpunkt der Konversion

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. November 2017
  • Frist
    22. Dezember 2017
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Golfplatz Hauptsmoorwald Nutzungsvereinbarungen [#25364]
Datum
20. November 2017 05:57
An
Stadtverwaltung Bamberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nutzungsvereinbarung der Stadt Bamberg mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bis Zeitpunkt der Konversion Unternutzungsvereinbarung der Stadt Bamberg mit dem Golfclub Hauptsmoorwald bis Zeitpunkt der Konversion Nutzungvereinbarung der Stadt Bamberg mit dem Golfclub Hauptsmoorwald ab Zeitpunkt der Konversion
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Bamberg
Anfrage nach IFS Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage auf Grundlage der I…
Von
Stadtverwaltung Bamberg
Betreff
Anfrage nach IFS
Datum
24. November 2017 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir werden Sie über die weitere Bearbeitung und eventuell entstehende Kosten nochmals informieren. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Bamberg
Antrag nach IFS Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach Informationsfreiheitssatzung der S…
Von
Stadtverwaltung Bamberg
Betreff
Antrag nach IFS
Datum
21. Dezember 2017 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg, der am 23.11.2017 beim Büro des Oberbürgermeisters eingegangen ist, teilen wir Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Antrages weiterhin andauert. Die Gründe hierfür liegen in der Notwendigkeit, verschiedene Stellen zu beteiligen. Durch die Preisgabe der beabsichtigten Informationen könnten die schutzwürdigen Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Diese Frage muss noch abschließend mit den schutzwürdigen Dritten geklärt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für die von Ihnen verlangte Auskunft eine Gebühr von 100 € anfallen wird. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen