Google Analytics

Laut Absatz 16 des Berichts der EDSA-101 Task Force vom 28. März 2023 haben mehrere Aufsichtsbehörden Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen. Ich bitte um Auskunft, ob und welche Entscheidungen erlassen worden sind; insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die irische Datenschutzbehörde es als "unfair" erachtet hat, dass die im EDSA organisierten Behörden zwar gegen Meta ein Bußgeld verhängen wollte, in Sachen Google Analytics aber sowohl die Nutzer von Google Analytics als auch Google selbst nicht mit Bussgeldern belegt worden seien (vgl. Binding Decision 1/2023, Absatz 60).

Ich bitte auch um Übermittlung anonymisierter, bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
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Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Google Analytics [#280190]
Datum
1. Juni 2023 10:41
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Absatz 16 des Berichts der EDSA-101 Task Force vom 28. März 2023 haben mehrere Aufsichtsbehörden Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen. Ich bitte um Auskunft, ob und welche Entscheidungen erlassen worden sind; insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die irische Datenschutzbehörde es als "unfair" erachtet hat, dass die im EDSA organisierten Behörden zwar gegen Meta ein Bußgeld verhängen wollte, in Sachen Google Analytics aber sowohl die Nutzer von Google Analytics als auch Google selbst nicht mit Bussgeldern belegt worden seien (vgl. Binding Decision 1/2023, Absatz 60).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte auch um Übermittlung anonymisierter, bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280190/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch g…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Google Analytics [#280190]
Datum
1. Juni 2023 10:44
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Wir werden Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen anschließend ggf. eine Rückmeldung zukommen lassen. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Ich weise Sie darauf hin, dass wir als verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die gesamte Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlich normierten, aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach § 19 NDSG sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit den Artikeln 51 ff. DS-GVO. Sie haben unter anderem das Recht, Auskunft über Ihre durch uns verarbeiteten Daten zu erhalten, sowie das Recht, dass diese Daten gelöscht werden, sofern sie zum Erreichen des genannten Zweckes nicht länger erforderlich sind. Ferner haben Sie das Recht, dass unrichtige Daten berichtigt sowie unvollständige Daten vervollständigt werden, soweit diese Sie betreffen. Weiterhin verfügen Sie über das Recht auf Datenübertragbarkeit, auf Widerspruch und zur Einschränkung der Verarbeitung. Eine ausführliche Information über Ihre Rechte und die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutzerklaerung/transparenz--und-informationspflichten-nach-artikel-13-und-artikel-14-datenschutz-grundverordnung-164720.html Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Telefon: +49 511 120-4500 Telefax: +49 511 120-4599 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Az. 0520-2023 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die LfD Niedersach…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Google Analytics [#280190]
Datum
12. Juni 2023 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 0520-2023 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die LfD Niedersachen hat sich an der EDSA Taskforce 101 nicht beteiligt, weil hier keine der 101 NOYB-Beschwerden eingegangen war. Demzufolge hat die LfD Niedersachsen keine Entscheidungen in dieser Angelegenheit getroffen. Im Übrigen teile ich Ihnen mit, dass auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen keine Auskunft gewährt werden kann. Niedersachsen verfügt über kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz, auf dessen Grundlage ich Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung stellen könnte. Sie haben sich bei Ihrem Antrag auf Aktenauskunft auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, berufen. Ich kann vorliegend nicht erkennen, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Informationszugang erfüllt sind. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen aus § 3 Abs. 1 NUIG bezieht sich nur auf Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG. Die von Ihnen begehrten Informationen ob und welche Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen worden sind, insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind, fallen nicht unter diesen Begriff. Entsprechendes gilt für den Informationsanspruch aus § 2 Abs. 1 VIG. Ein Zusammenhang zwischen den begehrten Informationen und den relevanten Daten des § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 VIG ist nicht herstellbar. Für die Zurverfügungstellung anonymisierter Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics gilt Entsprechendes. Im Übrigen ist es unsere Aufgabe, die Grundrechte und -freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Um diesem Auftrag weiterhin gerecht werden zu können, müssen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit unter anderem auf die fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden und die angemessene Prüfung von gemeldeten Datenpannen legen. Das bedeutet leider auch, dass wir angesichts der Vielzahl von Anfragen derzeit grundsätzlich keine individuellen Auskünfte erteilen können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft und einen guten Start in die …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Google Analytics [#280190]
Datum
12. Juni 2023 09:28
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Auskunft und einen guten Start in die Woche. Für die Überprüfung der Behauptungen der irischen DPC wollte ich auch gar nicht mehr wissen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280190/