Google Analytics

Laut Absatz 16 des Berichts der EDSA-101 Task Force vom 28. März 2023 haben mehrere Aufsichtsbehörden Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen. Ich bitte um Auskunft, ob und welche Entscheidungen erlassen worden sind; insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die irische Datenschutzbehörde es als "unfair" erachtet hat, dass die im EDSA organisierten Behörden zwar gegen Meta ein Bußgeld verhängen wollte, in Sachen Google Analytics aber sowohl die Nutzer von Google Analytics als auch Google selbst nicht mit Bussgeldern belegt worden seien (vgl. Binding Decision 1/2023, Absatz 60).

Ich bitte auch um Übermittlung anonymisierter, bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind.

Ergebnis der Anfrage

DSB Berlin hat in Sachen Google Analytics bisher nichts unternommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut A…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Google Analytics [#280289]
Datum
2. Juni 2023 12:25
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Absatz 16 des Berichts der EDSA-101 Task Force vom 28. März 2023 haben mehrere Aufsichtsbehörden Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen. Ich bitte um Auskunft, ob und welche Entscheidungen erlassen worden sind; insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die irische Datenschutzbehörde es als "unfair" erachtet hat, dass die im EDSA organisierten Behörden zwar gegen Meta ein Bußgeld verhängen wollte, in Sachen Google Analytics aber sowohl die Nutzer von Google Analytics als auch Google selbst nicht mit Bussgeldern belegt worden seien (vgl. Binding Decision 1/2023, Absatz 60). Ich bitte auch um Übermittlung anonymisierter, bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280289/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 2. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer u. g. Anfrage, die hier zum Geschäf…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. Juni 2023
Datum
7. Juni 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer u. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.267 veraktet ist, teile ich Ihnen Folgendes mit. Unsere Behörde hat keine der genannten Entscheidungen erlassen und keine Anhörungsbögen versandt, weil wir keine Beschwerden von NOYB betr. Google Analytics hatten. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 2. Juni 2023 [#280289] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die schne…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 2. Juni 2023 [#280289]
Datum
7. Juni 2023 14:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die schnelle Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280289/