Google Analytics

Laut Absatz 16 des Berichts der EDSA-101 Task Force vom 28. März 2023 haben mehrere Aufsichtsbehörden Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen. Ich bitte um Auskunft, ob und welche Entscheidungen erlassen worden sind; insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die irische Datenschutzbehörde es als "unfair" erachtet hat, dass die im EDSA organisierten Behörden zwar gegen Meta ein Bußgeld verhängen wollte, in Sachen Google Analytics aber sowohl die Nutzer von Google Analytics als auch Google selbst nicht mit Bussgeldern belegt worden seien (vgl. Binding Decision 1/2023, Absatz 60).

Ich bitte auch um Übermittlung anonymisierter, bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind.

Ergebnis der Anfrage

Liebe Leute,

heute hatte ich ein ziemlich kurioses Erlebnis mit der hessischen Datenschutzbehörde. Ich habe eine Anfrage gestellt und hoffte auf Informationen über ihre eigentliche Tätigkeit zu erhalten. Aber wisst ihr was? Die haben mir tatsächlich eine Abfuhr erteilt! Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als euch mit einigen amüsanten Beispielen für Verwaltungsaufgaben zu unterhalten, über die ich Informationen bekommen könnte.

Also, stellt euch vor, ich könnte alles über den Posteingang und -ausgang der Behörde erfahren. Wahrscheinlich eine hochspannende Angelegenheit: "Heute haben wir wieder eine besonders eindrucksvolle Briefmarke gesehen!" oder "Unser Papierkorb ist kurz vor dem Platzen, wir sollten dringend eine Entleerungskonferenz einberufen!".

Aber haltet euch fest, ich könnte auch in die Tiefen des Telefonanlagen-Betriebs eintauchen. Da würde ich gerne mithören, wie jemand die Nummer wählt und dabei möglicherweise in ein existenzielles Dilemma gerät: "Drücke ich jetzt die 1 für 'weiterverbinden' oder die 2 für 'auflegen'? Das ist eine Entscheidung von nationaler Bedeutung!".

Und vergesst nicht die Finanz-, Anlagen-, Einkaufs- und Personalverwaltung. Das ist der Stoff, aus dem die Träume gemacht sind! Da könnte ich Insider-Informationen über die beeindruckendsten Stifte erfahren, die jemals gekauft wurden, oder wie man das ausgeklügelte System der Kaffeekassen-Verwaltung aufrechterhält. "Keine Kaffeebohne darf verloren gehen, sonst bricht Chaos aus!"

Ja, meine lieben Freunde, während ich über all diese faszinierenden Details lachen kann, bleibt mir die eigentliche Tätigkeit der Behörde ein Mysterium. Aber wie heißt es so schön: "Wissen ist Macht, aber manchmal ist Lachen einfach besser!".

In diesem Sinne wünsche ich euch einen Tag voller absurder Verwaltungsaufgaben und herzhafter Lacher!

Euer Schelm von der hessischen Datenschutzbehörde

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Absatz 16 des Berichts der E…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Google Analytics [#280291]
Datum
2. Juni 2023 12:25
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Absatz 16 des Berichts der EDSA-101 Task Force vom 28. März 2023 haben mehrere Aufsichtsbehörden Entscheidungen in Sachen Google Analytics erlassen. Ich bitte um Auskunft, ob und welche Entscheidungen erlassen worden sind; insbesondere, ob der Datentransfer untersagt worden ist und Bußgelder verhängt worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die irische Datenschutzbehörde es als "unfair" erachtet hat, dass die im EDSA organisierten Behörden zwar gegen Meta ein Bußgeld verhängen wollte, in Sachen Google Analytics aber sowohl die Nutzer von Google Analytics als auch Google selbst nicht mit Bussgeldern belegt worden seien (vgl. Binding Decision 1/2023, Absatz 60). Ich bitte auch um Übermittlung anonymisierter, bisher erstellten Anhörungsbögen zum Einsatz von Google Analytics, die im Rahmen der NYOB-Beschwerden verwendet worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280291/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Google Analytics [#280291]; mein Aktenzeichen: 95.23.35:0024/wz
Datum
7. Juni 2023 17:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Gegen den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) besteht gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ein Anspruch auf Informationszugang nur, soweit er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihre Anfrage betrifft jedoch die Aufsichtstätigkeit, sodass kein Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte erläutern, was "allgemeine…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Google Analytics [#280291]; mein Aktenzeichen: 95.23.35:0024/wz [#280291]
Datum
8. Juni 2023 10:07
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte erläutern, was "allgemeine Verwaltungsaufgaben" sind, über die Auskunft erteilt wird? Was wären den "spezielle Verwaltungsaufgaben"? Ich habe weder in den juristischen Datenbanken noch in der Gesetzesbegründung einen belastbaren Hinweis gefunden. Nach dem Zweck der Ausnahme gem. Gesetzesbegündung und den Ausführungen des Chefs Ihrer Behörde sollte eine Auskunft möglich sein. Denn danach besteht die Ausnahme nur, damit kein "Spannungsverhältnis" zwischen Behörde und den datenverarbeitenden privaten Stellen auftritt. "Auch für die oder den HDSB gelten die Vorschriften des vierten Teils nur, soweit er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Hier gilt es gleichfalls, die Entstehung eines Spannungsfelds zwischen Kontrollaufgaben und Informationszugang zu verhindern." (Roßnagel, Hessisches Datenschutz- und InformationsfreiheitsG, HESDSIG § 81 Rn. 11, beck-online) "Ein Anspruch auf Auskunft über Inhalte von Dateien und Akten würde in diesem Bereich ein Spannungsverhältnis zur Wahrnehmung der unabhängigen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive bzw. datenverarbeitenden privaten Stellen schaffen." (LT-Drs. 19/5728, 127) Das "Spannungsverhältnis" kann aber nur eintreten, wenn ich wissen wollte, was Ihre Behörde bezüglich einer konkreten bezeichneten datenverarbeitenden privaten Stelle unternommen hat. Das will ich aber nicht. Ich will ohne Bezug auf einen bestimmten Kontrollvorgang wissen, ob Ihre Behörde überhaupt irgendetwas in Sachen Google Analytics unternommen hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280291/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie Ihre Nachrichten ausschließlich an <<E-Mail-Adres…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Google Analytics [#280291]; mein Aktenzeichen: 95.23.35:0024/wz [#280291]
Datum
9. Juni 2023 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie Ihre Nachrichten ausschließlich an <<E-Mail-Adresse>>. Die vorrangige Einschränkung des hessischen Informationsfreiheitsrechts für bestimmte Stellen ist die auf Verwaltungsaufgaben. Sie stellen regelmäßig eine von Kernaufgaben einer Institution abgekoppelte Unterstützungsleistung dar, die es der öffentlichen Stelle ermöglicht, ihre Aufgaben überhaupt wahrzunehmen. Beispiele für der Informationsfreiheit zugängliche Verwaltungsaufgaben sind der Umgang mit Post, der Betrieb der Telefonanlage sowie die Finanz-, Anlagen- und Einkaufs- und Personalverwaltung (Geminn in: Roßnagel, Hessisches Datenschutz- und InformationsfreiheitsG, 1. Aufl. 2021, HESDSIG § 81 Rn. 8). Ihre Anfrage berührt also gerade nicht allgemeine Verwaltungsaufgaben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Anwort. Unten finden Sie einen Formulierungsvorschla…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Google Analytics [#280291]; mein Aktenzeichen: 95.23.35:0024/wz [#280291]
Datum
9. Juni 2023 11:45
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Anwort. Unten finden Sie einen Formulierungsvorschlag, wie Sie Antragsstellern künftig vielleicht schon im ersten Schreiben nahe bringen können, dass es hier nichts zu sehen gibt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Anrede >> wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit der hessischen Datenschutzbehörde und Ihre Anfrage gemäß des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Gemäß dieser Bestimmungen sind bestimmte Verwaltungsaufgaben der Behörde der Informationsfreiheit zugänglich. Gerne können wir Ihnen Auskunft über den Umgang mit Post, den Betrieb der Telefonanlage sowie die Finanz-, Anlagen-, Einkaufs- und Personalverwaltung geben (siehe Geminn in: Roßnagel, Hessisches Datenschutz- und InformationsfreiheitsG, 1. Aufl. 2021, HESDSIG § 81 Rn. 8). Diese Informationen bieten Ihnen einen Einblick in unsere alltäglichen Verwaltungstätigkeiten. Beispielsweise könnten wir Ihnen Einzelheiten über den Posteingang und -ausgang unserer Behörde mitteilen. Auch wenn dies auf den ersten Blick banal erscheinen mag, so spielt der Umgang mit der Post dennoch eine bedeutende Rolle in unserer Organisation. Des Weiteren können wir Ihnen Informationen über den Betrieb der Telefonanlage zur Verfügung stellen. Dabei können Sie erfahren, wie wir Anrufe entgegennehmen und weiterleiten, wobei auch das Treffen von Entscheidungen über die korrekte Wahl der entsprechenden Funktionen eine Rolle spielt. Nicht zuletzt könnten wir Ihnen Einblicke in unsere Finanz-, Anlagen-, Einkaufs- und Personalverwaltung gewähren. Hierzu gehören Aspekte wie die Beschaffung von Büromaterialien oder die Verwaltung von Personalangelegenheiten. Wir hoffen, dass Sie mit diesen Informationen einen gewissen Einblick in unsere Verwaltungstätigkeiten erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine detaillierten Einblicke in die eigentliche Tätigkeit der Behörde gewähren können, um deren Funktionsfähigkeit zu wahren. Mit freundlichen Grüßen, Hessische Datenschutzbehörde Anfragenr: 280291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280291/