Grabungsrichtlinie
Für archäologische Ausgrabungen in Baden-Württemberg gibt es Richtlinien. Dabei gilt: "Die Grabungsrichtlinien dienen der Vereinheitlichung der Dokumentation von archäologischen Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg."
" Sie gelten für alle archäologischen Maßnahmen Dritter und enthalten die Anforderungen an die Prospektions-, Grabungs- und Dokumentationstechnik, an die Fundbearbeitung und an weiterführende (naturwissenschaftliche) Methoden." (https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/archaeologische-denkmalpflege/firmenarchaeologie).
Diese Richtlinien sind sehr sinnvoll für die Vergleichbarkeit wissenachafliche archäologischer Dokumentation. Allerdings gelten die nur für "Dritte", meines Wissens nach nur für archäologiesche Firmen. Nicht für Ausgrabungen des Landesamtes für Denkmalpflege selbst.
Gibt es für Ausgrabungen, Prospektionen und Fundbearbeitung, sowie für die Dokumentationstechnik des Landesamtes für Denkmalpflege einheitliche Richtlinien? Welche Richtlinien gelten hierbei? Wenn nicht, wer entscheidet wie oben genannte Maßnahmen durchgeführt werden?
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Mai 2022
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21. Juni 2022
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