Graffiti-Datenbank

Einen Abzug der Datenbank von Graffiti im Bereich der BVG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Graffiti-Datenbank [#35090]
Datum
6. Dezember 2018 19:38
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen Abzug der Datenbank von Graffiti im Bereich der BVG
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Bescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit EMail vom 06.12.2018 bitten Sie um einen Abzug der Datenbank von Graffi…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
11. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

geschwärzt
533,6 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit EMail vom 06.12.2018 bitten Sie um einen Abzug der Datenbank von Graffiti im Bereich der BVG Es ergeht nunmehr folgender Bescheid 1. Die Auskunft wird gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird wie folgt gewährt: Die BVG führt keine Datenbank eigens für Graffiti. Vielmehr werden generell Sachbeschädigungen aller Art erfasst. Wir verstehen Ihren Antrag als auf die Auskunft gerichtet, welche Informationen bei Sachbeschädigungen, zu denen auch Graffiti gehören, erfasst werden. Diese sind: Vorfallstag, Örtlichkeit bzw. beschädigtes Objekt (zB Verkehrsmittel, Automat o. ä,), Art, Umfang und Schadenshöhe der Sachbeschädigung, Daten zum Täter (falls ermittelbar). 2. Gebührenerhebung Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, wird keine Verwaltungsgebühr festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf§ 16 BlniFG i.V.m. § 6 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) iVm Ziffer 1004 vom 24. November 2009 (GVBI, S. 707, 894), in der jeweils geltenden Fassung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht und die Gebührenerhebung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin, zum Aktenzeichen F-RC 18/00653, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchstrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per EMail eingelegt werden kann. Für die verzögerte Bearbeitung Ihres Antrags infolge von Personalengpässen im Dezember bitten wir um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen