Bescheid
Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein.
Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.
Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit EMail vom 06.12.2018 bitten Sie um einen Abzug der Datenbank von Graffiti im Bereich der BVG Es ergeht nunmehr folgender Bescheid
1. Die Auskunft wird gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird
wie folgt gewährt:
Die BVG führt keine Datenbank eigens für Graffiti. Vielmehr werden generell Sachbeschädigungen aller Art erfasst. Wir verstehen Ihren Antrag als auf die Auskunft gerichtet, welche Informationen bei Sachbeschädigungen, zu denen auch Graffiti gehören, erfasst werden. Diese sind: Vorfallstag, Örtlichkeit bzw. beschädigtes Objekt (zB Verkehrsmittel, Automat o. ä,), Art, Umfang und Schadenshöhe der Sachbeschädigung, Daten zum Täter (falls ermittelbar).
2. Gebührenerhebung
Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, wird keine Verwaltungsgebühr
festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf§ 16 BlniFG i.V.m. § 6 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) iVm Ziffer 1004 vom 24. November 2009 (GVBI, S. 707,
894), in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht und die Gebührenerhebung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin, zum Aktenzeichen F-RC 18/00653, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchstrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist
bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per EMail eingelegt werden kann.
Für die verzögerte Bearbeitung Ihres Antrags infolge von Personalengpässen
im Dezember bitten wir um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen