Graffiti-Entfernung

Anfrage an: Stadt Greifswald

Gestern, am 7.3.2024 hat die Firma M&M die Stadtmauer am Wall in vorbildlicher Weise von den hässlichen Graffiti's entfernt. Mich interessieren die dadurch entstandenen Kosten und was die Stadt und deren "Weltbürgermeister" tun will, die bald neu entstehenden Graffiti's an gleicher Stelle zu verhindern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • 0 Follower:innen
Wolfgang Fischer
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Stadt Greifswald Details
Von
Wolfgang Fischer
Betreff
Graffiti-Entfernung [#302443]
Datum
8. März 2024 06:54
An
Stadt Greifswald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gestern, am 7.3.2024 hat die Firma M&M die Stadtmauer am Wall in vorbildlicher Weise von den hässlichen Graffiti's entfernt. Mich interessieren die dadurch entstandenen Kosten und was die Stadt und deren "Weltbürgermeister" tun will, die bald neu entstehenden Graffiti's an gleicher Stelle zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer Anfragenr: 302443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302443/ Postanschrift Wolfgang Fischer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer
Wolfgang Fischer
Graffiti-Entfernung [#302443]
An Stadt Greifswald Details
Von
Wolfgang Fischer
Via
Fax
Betreff
Graffiti-Entfernung [#302443]
Datum
8. März 2024 07:10
An
Stadt Greifswald
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
25,7 KB

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Stadt Greifswald
WG: 2024-03-19 IFG Fischer Sehr geehrter Herr Fischer, anliegendes Schreiben des Oberbürgermeisters erhalten Sie…
Von
Stadt Greifswald
Betreff
WG: 2024-03-19 IFG Fischer
Datum
19. März 2024 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-03-19ifgfischer.pdf
120,1 KB
image001.png
4,2 KB


Sehr geehrter Herr Fischer, anliegendes Schreiben des Oberbürgermeisters erhalten Sie vorab als E-Mail. Das Original folgt auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen