Grafitti auf öfftl. Verkehrsflächen

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir alle Ihnen vorliegenden Unterlagen/Akten/Korrespondenzen zu Planung, Ausführung und insbesondere Genehmigung (gem. § 11 StrGBE bedarf jede Nutzung über den Gemeingebrauch, der nach § 10 ausschließlich den Verkehr umfasst, hinaus eine Genehmigung der Straßenbaubehörde) der von Ihnen an belebten Plätzen auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgebrachten Grafitti mit Aufschriften und Piktogrammen wie "Pickpockets!" oder "Angeschlossen ?!" zuzusenden. Selbige wurden mit der Unterschrift "POLIZEI BERLIN" versehen, weshalb davon auszugehen ist, dass Sie Urheber dieser Maßnahme sind. Bitte senden Sie mir ferner alle vorhandenen Dokumente zur Beschaffung des von Ihnen zum Aufbringen der Farbe auf die Straßen-/Gehwegoberfläche genutzten Farbmaterials und, soweit vorhanden, Daten zur Umweltverträglichkeit, insbesondere in Hinblick auf den ökologischen Abbau der Farbe.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
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An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
Grafitti auf öfftl. Verkehrsflächen [#257298]
Datum
17. August 2022 21:00
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir alle Ihnen vorliegenden Unterlagen/Akten/Korrespondenzen zu Planung, Ausführung und insbesondere Genehmigung (gem. § 11 StrGBE bedarf jede Nutzung über den Gemeingebrauch, der nach § 10 ausschließlich den Verkehr umfasst, hinaus eine Genehmigung der Straßenbaubehörde) der von Ihnen an belebten Plätzen auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgebrachten Grafitti mit Aufschriften und Piktogrammen wie "Pickpockets!" oder "Angeschlossen ?!" zuzusenden. Selbige wurden mit der Unterschrift "POLIZEI BERLIN" versehen, weshalb davon auszugehen ist, dass Sie Urheber dieser Maßnahme sind. Bitte senden Sie mir ferner alle vorhandenen Dokumente zur Beschaffung des von Ihnen zum Aufbringen der Farbe auf die Straßen-/Gehwegoberfläche genutzten Farbmaterials und, soweit vorhanden, Daten zur Umweltverträglichkeit, insbesondere in Hinblick auf den ökologischen Abbau der Farbe. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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