Grenze für die freihändige Vergabe im BMFSFJ

Es ist verschiedentlich zu lesen, dass die Grenze für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen der Familienministerin für ihren Geschäftsbereich auf 20.000 Euro festgelegt wurde (z.B. hier: http://www.esf-regiestelle.de/fileadmin/de.esf-regiestelle/content.de/foerderperiode_2014-2020/Elternchance_II/Download/Merkblaetter/Merkblatt_zur_Vergabe_ESF_2014-2020-2.pdf).

Könnten Sie mir diese wohl internen Ausführungsbestimmungen bitte einmal zusenden? Ich würde sie gerne selbst im Wortlaut lesen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das ermöglichten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2016
  • Frist
    27. August 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist verschied…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grenze für die freihändige Vergabe im BMFSFJ [#17382]
Datum
26. Juli 2016 11:06
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist verschiedentlich zu lesen, dass die Grenze für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen der Familienministerin für ihren Geschäftsbereich auf 20.000 Euro festgelegt wurde (z.B. hier: http://www.esf-regiestelle.de/fileadmin/de.esf-regiestelle/content.de/foerderperiode_2014-2020/Elternchance_II/Download/Merkblaetter/Merkblatt_zur_Vergabe_ESF_2014-2020-2.pdf). Könnten Sie mir diese wohl internen Ausführungsbestimmungen bitte einmal zusenden? Ich würde sie gerne selbst im Wortlaut lesen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das ermöglichten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff: Grenze für die freihändige Vergabe im BMFSFJ [#17382] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach IFG: Grenze für die freihändige Vergabe im BMFSFJ
Datum
19. August 2016 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Grenze für die freihändige Vergabe im BMFSFJ [#17382] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist verschiedentlich zu lesen, dass die Grenze für die freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 5 Bst. i VOL/A per Ausführungsbestimmungen der Familienministerin für ihren Geschäftsbereich auf 20.000 Euro festgelegt wurde (z.B. hier: http://www.esf-regiestelle.de/fileadmin/de.esf-regiestelle/content.de/foerderperiode_2014-2020/Elternchance_II/Download/Merkblaetter/Merkblatt_zur_Vergabe_ESF_2014-2020-2.pdf). Könnten Sie mir diese wohl internen Ausführungsbestimmungen bitte einmal zusenden? Ich würde sie gerne selbst im Wortlaut lesen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das ermöglichten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die freundliche Auskunft und die zusätzlichen Erläuterun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG: Grenze für die freihändige Vergabe im BMFSFJ [#17382]
Datum
19. August 2016 14:19
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die freundliche Auskunft und die zusätzlichen Erläuterungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in