Az: GI5-12007/1#1 - Schramm, Michael
Sehr geehrter Herr Schramm,vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 24.04.2020 zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf den Grenzverkehr.Ich bedaure, aber aufgrund des enorm hohen Anfrageaufkommens beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) war leider eine zeitnahe Antwort nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage möglicherweise erledigt hat.Die Anordnung und Notifizierung auf EU-Ebene der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie zu Italien und Spanien erfolgte zum 16.03.2020 bzw. zum 19.03.2020 auf der Grundlage von Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/399 („Schengener Grenzkodex“). Hierbei handelt es sich um eine unmittelbar in den einzelnen Schengen-Staaten, also auch in Deutschland, geltende Verordnung und damit auch um die erforderliche Rechtsgrundlage. Bitte haben Sie Verständnis, dass das BMI angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann.Unter
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-schwerpunkt.html und
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie werden täglich aktualisiert.Zusätzlich informiert Sie das BMI laufend über Facebook
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https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.
Mit freundlichen
Grüßen