Grenzverkehr für Menschen in Fernbeziehung im EU Nachbarland

Die Reisefreiheit und Freiheitsrechte der Menschen in Europa sind wegen Corona derzeit stark eingeschränkt. Als persönlich Betroffene, aber auch für alle Menschen, die sich in derselben Situation befinden, möchte ich gern wissen, wie Sie gedenken in absehbarer Zeit (binnen der nächsten 4 Wochen) den Grenzverkehr für Menschen zu regeln, deren Partner/Partnerin in unseren direkten Nachbarländer Österreich oder Tschechien (gilt im Prinzip für jedes andere Nachbarland der Bundesrepublik) leben und die sich wieder am Wochenende oder an freien Tagen besuchen möchten, wie sie das auch vor Corona schon getan haben, was ihr legitimes Recht ist. Ich weise darauf hin, dass diese Art von Grenzbewegung nichts mit herkömmlichem Tourismus zu tun hat, da man in der Regel in der Wohnung des jeweiligen Partners zu Besuch ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Daniela Hinteregger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Reisefr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Daniela Hinteregger
Betreff
Grenzverkehr für Menschen in Fernbeziehung im EU Nachbarland [#184773]
Datum
17. April 2020 04:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Reisefreiheit und Freiheitsrechte der Menschen in Europa sind wegen Corona derzeit stark eingeschränkt. Als persönlich Betroffene, aber auch für alle Menschen, die sich in derselben Situation befinden, möchte ich gern wissen, wie Sie gedenken in absehbarer Zeit (binnen der nächsten 4 Wochen) den Grenzverkehr für Menschen zu regeln, deren Partner/Partnerin in unseren direkten Nachbarländer Österreich oder Tschechien (gilt im Prinzip für jedes andere Nachbarland der Bundesrepublik) leben und die sich wieder am Wochenende oder an freien Tagen besuchen möchten, wie sie das auch vor Corona schon getan haben, was ihr legitimes Recht ist. Ich weise darauf hin, dass diese Art von Grenzbewegung nichts mit herkömmlichem Tourismus zu tun hat, da man in der Regel in der Wohnung des jeweiligen Partners zu Besuch ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniela Hinteregger Anfragenr: 184773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184773 Postanschrift Daniela Hinteregger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniela Hinteregger

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
200417, Hinteregger, Daniela, Grenzkontrollen - Lebenspartnerschaft - triftiger Grund Az: GI5-12007/1#1 - Hintereg…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200417, Hinteregger, Daniela, Grenzkontrollen - Lebenspartnerschaft - triftiger Grund
Datum
4. Mai 2020 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12007/1#1 - Hinteregger, Daniela Sehr geehrte Frau Hinteregger,vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17.04.2020 zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf den Grenzverkehr.Ich bedaure, aber aufgrund des enorm hohen Anfrageaufkommens beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) war leider eine zeitnahe Antwort nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage möglicherweise erledigt hat.Ich verstehe Ihre Sorgen und Unsicherheit, die mit dieser akuten Lage verbunden sind. Jedoch sind die getroffenen und ggf. künftigen Maßnahmen dringend geboten, um den Verlauf der COVID-19-Pandemie zu verlangsamen. Die COVID-19 Pandemie stellt unser Land – die gesamte Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und auch Verwaltungen- vor große Herausforderungen. Gerne gebe ich Ihnen folgende allgemeine Hinweise:Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist die Einreise zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft auch über die deutsche Binnengrenze gestattet. Mit Weisung gegenüber der Bundespolizei vom 17. April 2020 ist das Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft ein triftiger Grund für die Einreise, wobei Einreise- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit können andere Lebenspartnerschaften ohne Trauschein grundsätzlich jedoch nicht als triftiger Grund im Sinne des Einreiseregimes anerkannt werden. Welche grenzüberschreitende Privatreise als zwingend notwendig anzusehen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Beamtin / des Beamten vor Ort. Zuständig für den Vollzug ist die Bundespolizei.Ich empfehle Ihnen, sich bei Anfragen zu konkreten Fallkonstellationen im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen und der Einreise nach Deutschland an die örtlichen Bundespolizeibehörden (0800 6 888 000) zu wenden. Die Rufnummer ist kostenfrei zu erreichen und wird automatisch zur regional zuständigen Dienststelle geleitet. Unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-schwerpunkt.html und https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie werden täglich aktualisiert. Zusätzlich informiert Sie das BMI laufend über Facebook https://de-de.facebook.com/BundesministeriumFuerInneres/ und Twitter https://twitter.com/BMI_Bund.Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundespolizei, die zum BMI-Geschäftsbereich gehört: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html Informationen der Bundesregierung zu neuen Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps finden Sie auf der https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus. Mit freundlichen Grüßen