Greta Thunberg und die Deutsche Bahn AG / DB Fernverkehr AG

Das Ergebnis Ihrer Prüfung zu folgendem Vorfall:
Am 15.12.2019 verfasste die Deutsche Bahn AG / DB Fernverkehr AG auf dem Twitter-Account @DB_Presse einen Tweet, welcher möglicherweise personenbezogene Daten der Umweltschützerin Greta Thunberg enthielt.

Sollte keine Prüfung stattgefunden haben, teilen Sie mir dies bitte auch mit.

Siehe: https://twitter.com/DB_Presse/status/1206182674949382145

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Er…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Greta Thunberg und die Deutsche Bahn AG / DB Fernverkehr AG [#267308]
Datum
8. Januar 2023 22:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ergebnis Ihrer Prüfung zu folgendem Vorfall: Am 15.12.2019 verfasste die Deutsche Bahn AG / DB Fernverkehr AG auf dem Twitter-Account @DB_Presse einen Tweet, welcher möglicherweise personenbezogene Daten der Umweltschützerin Greta Thunberg enthielt. Sollte keine Prüfung stattgefunden haben, teilen Sie mir dies bitte auch mit. Siehe: https://twitter.com/DB_Presse/status/1206182674949382145
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/267308/upload/84e0e622cfc17f6e0b9a58cd46c3daa8fc5666fb/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 8. Januar 2023, der hier zum Geschäftszeichen 1…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag / Greta Thunberg und die Deutsche Bahn AG / DB Fernverkehr AG [#267308]
Datum
19. Januar 2023 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 8. Januar 2023, der hier zum Geschäftszeichen 1391.247 veraktet ist, erhalten Sie die folgende Auskunft anhand unserer Aktenbestände: Eine Prüfung hat nicht stattgefunden. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen