Griebnitzsee

Können Sie mir sagen, ob man im Griebnitzsee baden kann, also ich habe immer nur von "schwankender Wasserqualität" gelesen, aber was das heißt oder an wen ich mich da wenden kann, habe ich nicht gefunden.
Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Griebnitzsee [#274473]
Datum
31. März 2023 16:35
An
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie mir sagen, ob man im Griebnitzsee baden kann, also ich habe immer nur von "schwankender Wasserqualität" gelesen, aber was das heißt oder an wen ich mich da wenden kann, habe ich nicht gefunden.<< Antragsteller:in >> Vielen Dank Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274473/

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Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend § 43 – Gemeingebrauch- des Brandenburgischen Wassergesetzes …
Von
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Griebnitzsee [#274473]
Datum
20. April 2023 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend § 43 – Gemeingebrauch- des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), darf jedermann unter Beachtung von § 25 Wasserhaushaltsgesetz in Oberflächengewässern baden. Ausgenommen vom Gemeingebrauch sind Gewässer z. B. in Gärten, Park- und Betriebsanlagen. Am Griebnitzsee gibt es auf der Potsdamer Seite keine offizielle Badestelle. Eine Beprobung entsprechend Brandenburgischen Badegewässerverordnung (BbgBadV) und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) findet nicht statt. Somit ist eine rechtssichere Aussage zur Badewasserqualität unsererseits nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen