Grillverbot in Düsseldorf auf öffentlichen Plätzen bei hohen Temperaturen

Hallo, unsere Gruppe ( 8 Personen) wollte am 30.08 im Volksgarten Düsseldorf den öffentlichen GrillPlatz benutzen. Aufgrund der derzeit heißen Temperaturen und etwaige Grillverbote in der Vergangenheit, fragen wir uns, ob wir unbeschwert die Grillplätze nutzen dürfen oder mit einem Bußgeld zu rechnen wäre?

VG

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  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grillverbot in Düsseldorf auf öffentlichen Plätzen bei hohen Temperaturen [#257765]
Datum
25. August 2022 09:38
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, unsere Gruppe ( 8 Personen) wollte am 30.08 im Volksgarten Düsseldorf den öffentlichen GrillPlatz benutzen. Aufgrund der derzeit heißen Temperaturen und etwaige Grillverbote in der Vergangenheit, fragen wir uns, ob wir unbeschwert die Grillplätze nutzen dürfen oder mit einem Bußgeld zu rechnen wäre? VG
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257765/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zustän…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Grillverbot in Düsseldorf auf öffentlichen Plätzen bei hohen Temperaturen [#257765]
Datum
25. August 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der erhöhten Brandgefahr auf Grasflächen, in Grünanlagen, auf F…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: WG: Grillverbot in Düsseldorf auf öffentlichen Plätzen bei hohen Temperaturen [#257765]
Datum
26. August 2022 12:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der erhöhten Brandgefahr auf Grasflächen, in Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Wäldern appelliert das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer. Die Situation verschärft sich mit jedem Tag anhaltender Trockenheit. Bereits ein kleiner Funke, der zum Beispiel auch durch eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder eine umgefallene Friedhofskerze entstehen kann, kann einen unkontrollierten Brand im Wald oder in Gebüschen auslösen. Das würde verheerende Folgen – auch für die Tier- und Pflanzenwelt – haben, wenn sich daraus ein unkontrolliertes Feuer entwickeln würde. Zum Schutz der Gras- und Parkanlagen sowie der Friedhöfe und Wälder, wie des teilweise über 200 Jahre alten Stadtwaldes, bittet das Garten-, Friedhofs- und Forstamt auf diesen Flächen eindringlich: Kein Feuer zu entzünden nur an ausgewiesenen Grillplätzen zu grillen nicht zu rauchen Kinder über die dortigen Brandgefahren zu informieren im Falle eines Brandes sofort unter der Telefonnummer 112 die Feuerwehr zu rufen keinen Müll liegen zu lassen, da dadurch im Extremfall ein Brand ausgelöst werden könnte sowie Kraftfahrzeuge nicht auf trockenen Wiesen zu parken, da die heiße Abgasanlage einen Brand auslösen kann Kerzen auf den Friedhöfen nur in den dafür vorgesehenen Grablaternen aufzustellen Die Freizeitanlagen Heerdt, Niederheider Wäldchen und Ulenbergstraße stehen den Düsseldorfern zum "Grillen" zur Verfügung. Eine Anmeldung ist dabei erforderlich. Kontaktdaten für die Reservierung: - Freizeitanlage Niederheider Wäldchen, Anmeldung unter 0211-7900394 - Freizeitanlage Ulenbergstraße, Anmeldung unter 0211-152520 - Freizeitanlage Heerdt, Anmeldung unter 0162-1093658 Zurück Mit freundlichen Grüßen