Grippeimpfung, Studiengrundlage zur Impfempfehlung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

auf welcher Studien-Grundlage basiert ihre Empfehlung zur Grippeimpfungen?
Senden sie mir bitte diese zur Grundliegenden Studien zu.
Weiterhin bitte ich um Zusendung von Studien, bei der die regionale Grippeimpfquote mit den regionalen Grippefällen verglichen / ausgewertet wurde.
Besten Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf welcher Studi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grippeimpfung, Studiengrundlage zur Impfempfehlung [#235078]
Datum
11. Dezember 2021 13:51
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf welcher Studien-Grundlage basiert ihre Empfehlung zur Grippeimpfungen? Senden sie mir bitte diese zur Grundliegenden Studien zu. Weiterhin bitte ich um Zusendung von Studien, bei der die regionale Grippeimpfquote mit den regionalen Grippefällen verglichen / ausgewertet wurde. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235078/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.12.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.12.2021
Datum
15. Dezember 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0525. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078] Sehr Antragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078]
Datum
13. Januar 2022 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Den Beschluss und die wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Aktualisierung der Influenza-Impfempfehlung entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/01/Art_01.html Zur Auswertung der KV-Impfsurveillance verweisen wir auf die Veröffentlichungen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfstatus/kv-impfsurveillance/kvis_node.html Allgemeine Antworten zur Influenza im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage finden Sie ergänzend unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/faq_ges.html https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV_Node.html Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078] Sehr geehrt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078]
Datum
16. Januar 2022 18:05
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die kurzfristige Rückmeldung. Aber meinem Begehr nach einer Studie wurde damit nicht nachgekommen. In ihrem "Epidemiologisches Bulletin 1/21" berichten sie über 5 Studien: "Laborbestätigte Influenza: Zu diesem Endpunkt wurden 5 Studien mit test-negative design durchgeführt, aus denen insgesamt 13 Studienschätzer", bitte senden sie mir diese Studien zu. Weiterhin zeigt sich ja im Influenzastandardimpfraten-Atlas*, dass es einen deutliche regional unterschiedliche Influenzaimpfrate gibt. Diese eignen sich m.E. für eine Wirksamkeitsuntersuchung, wenn man die regionale Impfrate mit dem regionalen Influenzageschehen vergleicht, gibt es dazu Studien/Untersuchungen? Wenn Ja, bitte ich um Zusendung. Wenn Nein, warum wird dies nicht untersucht? *https://www.versorgungsatlas.de/themen/alle-analysen-nach-datum-sortiert?tab=1&uid=68&cHash=3927d46e2bba808caa9a72059bb389d7 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235078/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078] Sehr geehrt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078]
Datum
27. Januar 2022 19:57
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeimpfung, Studiengrundlage zur Impfempfehlung“ vom 11.12.2021 (#235078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235078/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078] Sehr geehrt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078]
Datum
14. Februar 2022 22:37
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeimpfung, Studiengrundlage zur Impfempfehlung“ vom 11.12.2021 (#235078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235078/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078] Sehr geehrt…
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.12.2021 [Az. 2.13.04/0003#0525] [#235078]
Datum
16. März 2022 21:10
An
Robert Koch-Institut
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeimpfung, Studiengrundlage zur Impfempfehlung“ vom 11.12.2021 (#235078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in