Grippeimpfungs-Empfehlung

Sehr << Antragsteller:in >>
Das Gesundheitsministerium, vertreten durch Herrn Minister Spahn, empfiehlt die Grippeschutzimpfung. Unstrittig ist, dass dadurch Grippeerkrankungen verringert werden können. Auch einige andere Viren, wie die RS Viren nehmen unter geimpften ab.
Aber ausgerechnet Coronaviren nehmen einen gegenteiligen Verlauf an, und treten häufiger auf, vielleicht auch der Grund, warum Herr Spahn daran erkrankte. Das ganze ist hochrangig publiziert, weshalb sich hier ganz sicher rechtliche Folgen dieser Empfehlung ergeben können. Ich möchte nun wissen, ob diese Arbeit dem Ministerium nicht bekannt ist, oder - wenn doch, ob eine Studie läuft, die die Erkrankungsrate von geimpften mit nicht geimpften vergleicht, was ja eigentlich eine logische Konsequenz daraus ist. Das Phänomen ist als Virusinterferenz bekannt.
Quelle: https://pesquisa.bvsalud.org/portal/resource/pt/mdl-31607599

Für die Bemühungen der Beantwortung danke ich recht herzlich!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Mitarb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grippeimpfungs-Empfehlung [#201696]
Datum
26. Oktober 2020 14:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Mitarbeiter/innen des Bundesgesundheitsministerium, anbei meine Anfrage: Das Gesundheitsministerium, vertreten durch Herrn Minister Spahn, empfiehlt die Grippeschutzimpfung. Unstrittig ist, dass dadurch Grippeerkrankungen verringert werden können. Auch einige andere Viren, wie die RS Viren nehmen unter geimpften ab. Aber ausgerechnet Coronaviren nehmen einen gegenteiligen Verlauf an, und treten häufiger auf, vielleicht auch der Grund, warum Herr Spahn daran erkrankte. Das ganze ist hochrangig publiziert, weshalb sich hier ganz sicher rechtliche Folgen dieser Empfehlung ergeben können. Ich möchte nun wissen, ob diese Arbeit dem Ministerium nicht bekannt ist, oder - wenn doch, ob eine Studie läuft, die die Erkrankungsrate von geimpften mit nicht geimpften vergleicht, was ja eigentlich eine logische Konsequenz daraus ist. Das Phänomen ist als Virusinterferenz bekannt. Quelle: https://pesquisa.bvsalud.org/portal/resource/pt/mdl-31607599 Für die Bemühungen der Beantwortung danke ich recht herzlich! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Grippeimpfungs-Empfehlung [#201696]
Datum
28. Oktober 2020 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Grippeimpfungs-Empfehlung [#201696]
Datum
9. November 2020 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Oktober 2020 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. In Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf die Publikation von Greg G. Wolff vom 10. Januar 2020 "Influenza vaccination and respiratory virus interference among Department of Defense personnel during the 2017–2018 influenza season" (ScienceDirect, Elsevier). Diese Publikation ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt. Die wesentlichen Aussagen der zugrundeliegenden Studie besagen: - Eine definierte Population am US Verteidigungsministerium wurde auf Virusinterferenz im Kontext von Grippeimpfungen untersucht. - Grippegeimpftes Personal hatte keine signifikant erhöhte Wahrscheinlichkeiten für Atemwegserkrankungen. - Grippegeimpftes Personal war gegen Grippe geschützt. - Die Wahrscheinlichkeiten für Virusinterferenz unterschieden sich in den einzelnen respiratorischem Virustypen. - Grippeimpfungsinduzierte Virusinterferenz trat signifikant mit Coronavirus sowie mit humanem Metapneumovirus auf. Allerdings handelt es sich beim o.g. Coronavirus um die Subtypen 229E, NL63, OC43, und HKU1, die seit Jahren weltweit zirkulieren und erstmals in den 1960er Jahren identifiziert wurden. Das neuartige Coronavirus Covid-19 existierte im Zeitraum der Datenerhebung für o.g. Studie (Grippesaison 2017/18) noch nicht. Auf diesen Sachverhalt verweist der Autor im April 2020 ausdrücklich in einem Brief an den Herausgeber. Die Schlussfolgerung in diesem Brief besagt: "...Daher können und sollten die Ergebnisse dieser Studie nicht dahingehend interpretiert werden, dass irgendeine Art von Beziehung oder Zusammenhang zwischen dem Erhalt der Grippeimpfung und der COVID-19-Erkrankung besteht. Die Ergebnisse dieser Studie unterstützen NICHT einen konträren Standpunkt gegenüber der saisonalen Grippeimpfung, sondern sollten gegenteilig interpretiert werden, da mit dem Erhalt der Impfung ein signifikanter Schutz vor Influenza verbunden war und auch eine leichte Abnahme der Infektionswahrscheinlichkeit durch andere Atemwegsviren festgestellt wurde. Ergebnisse aus dieser Studie sollten in keiner Weise auf COVID-19 angewandt oder im Zusammenhang mit COVID-19 interpretiert werden." Der o.g. Brief ist dieser E-Mail beigefügt. Mit freundlichen Grüßen