Grippeweb

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Datum der erstmaligen Abfrage zum Impfstatus COVID-19-Impfung unter allen Teilnehmern im Projekt Grippeweb

2. Anzahl und Dauer gemeldeter Atemwegsinfektionen unter den befragten GrippeWeb-Teilnehmern, seit der ersten Abfrage des COVID-19-Impfstatus, Ergebnis differenziert aufgeführt nach

1. Mindestens EINE Covid-19-Impfung erhalten (unabhängig vom Status Grippeschutzimpfung)
2. keine COVID-19-Impfung erhalten (unabhängig vom Status Grippeschutzimpfung)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 4 Follower:innen
Anna Brunnenheim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Datum der erstmaligen Abfrage zum …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
Grippeweb [#279500]
Datum
22. Mai 2023 09:01
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Datum der erstmaligen Abfrage zum Impfstatus COVID-19-Impfung unter allen Teilnehmern im Projekt Grippeweb 2. Anzahl und Dauer gemeldeter Atemwegsinfektionen unter den befragten GrippeWeb-Teilnehmern, seit der ersten Abfrage des COVID-19-Impfstatus, Ergebnis differenziert aufgeführt nach 1. Mindestens EINE Covid-19-Impfung erhalten (unabhängig vom Status Grippeschutzimpfung) 2. keine COVID-19-Impfung erhalten (unabhängig vom Status Grippeschutzimpfung)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 279500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279500/ Postanschrift Anna Brunnenheim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 22.05.2023 Sehr geehrte Frau Brunnenheim, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.05.2023
Datum
8. Juni 2023 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.05.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0061 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Anna Brunnenheim
AW: Ihre Anfrage vom 22.05.2023 [#279500] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeweb“ vom 22.05.202…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.05.2023 [#279500]
Datum
26. Juni 2023 12:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeweb“ vom 22.05.2023 (#279500) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten, was mich bei der sehr eingegrenzten Fragestellung wundert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte es problematisch sein, die Frage nach der "Dauer" der Infektionen zu beantworten, kann dieser Aspekt vernachlässigt werden, die Frage hieße dann "2. Anzahl gemeldeter Atemwegsinfektionen unter den befragten GrippeWeb-Teilnehmern, seit der ersten Abfrage des COVID-19-Impfstatus ..." Gruß Anna Brunnenheim
Anna Brunnenheim
AW: Ihre Anfrage vom 22.05.2023 [#279500] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeweb“ vom 22.05.202…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.05.2023 [#279500]
Datum
28. Juni 2023 09:56
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeweb“ vom 22.05.2023 (#279500) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim
Anna Brunnenheim
Aktenzeichen 2.13.04/0005#0061: Meine Anfrage vom 22.05.2023 [#279500] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
Aktenzeichen 2.13.04/0005#0061: Meine Anfrage vom 22.05.2023 [#279500]
Datum
30. Juni 2023 15:00
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grippeweb“ vom 22.05.2023 (#279500) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim
Anna Brunnenheim
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Grippeweb“ [#279500]
Datum
3. Juli 2023 17:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/279500/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie auch nach mehrfacher Nachfrage bis heute keine inhaltliche Reaktion erbrachte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anhänge: - 279500.pdf Anfragenr: 279500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279500/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juli 2023 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 22.05.2023 Sehr geehrte Frau Brunnenheim, wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.05.2023
Datum
11. Juli 2023 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.05.2023, Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0061, zurück und teilen Ihnen hierzu das Folgende mit: Zu Frage 1: Datum der erstmaligen Abfrage zum Impfstatus COVID-19-Impfung unter allen Teilnehmern im Projekt Grippeweb Der COVID-19-Impfstatus wurde in der Kalenderwoche 27/2022 zum ersten Mal - nach der Inbetriebnahme der überarbeiteten GrippeWeb-Anwendung - abgefragt. Die Teilnehmenden wurden initial (nach erstmaliger Anmeldung bei GrippeWeb) zur Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen COVID-19-Impfdosen gefragt. Zusätzlich werden die Teilnehmenden einmal im Monat gefragt, ob sie eine weitere COVID-19-Impfung erhalten haben. Zu Frage 2: Anzahl und Dauer gemeldeter Atemwegsinfektionen unter den befragten GrippeWeb-Teilnehmern, seit der ersten Abfrage des COVID-19-Impfstatus, Ergebnis differenziert aufgeführt nach 1. Mindestens EINE Covid-19-Impfung erhalten (unabhängig vom Status Grippeschutzimpfung) und 2. keine COVID-19-Impfung erhalten (unabhängig vom Status Grippeschutzimpfung) Diese Information liegt dem RKI nicht als amtliche Information vor. Bitte beachten Sie, dass sich der Zugangsanspruch nach dem IFG auf die der Behörde vorliegenden amtlichen Informationen beschränkt, d.h. auf amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, welche die Behörde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Aktenführung zum Vorgang nimmt. Das IFG beinhaltet jedoch keinen Anspruch auf Beschaffung von Informationen bzw. Auswertung von Daten nach bestimmten Kriterien. Die Dauer einer Atemwegserkrankung wird in GrippeWeb nicht erfasst. Auswertungen zur Zahl der Atemwegsinfektionen im Allgemeinen nach COVID-19-Impfstatus liegen nicht vor. Im Epidemiologischen Bulletin 13/2023 wurden jedoch Ergebnisse zur kumulativen COVID-19-Rate (Anteil mit mindestens einmal COVID-19 seit Pandemiebeginn) nach Impfstatus veröffentlicht. Die Veröffentlichung können Sie öffentlich zugänglich abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/13_23.pdf?__blob=publicationFile. Darüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG zu Ihrer Anfrage vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
Anna Brunnenheim
AW: Ihre Anfrage vom 22.05.2023 [#279500] Guten Tag, für die Information, dass meine Frage nicht beantwortet werd…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.05.2023 [#279500]
Datum
11. Juli 2023 16:50
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, für die Information, dass meine Frage nicht beantwortet werden kann, hat das RKI sieben Wochen benötigt, was eine ziemlich empörende Einstellung gegenüber Pflicht zur Transparenz zeigt. Sie schreiben "Auswertungen zur Zahl der Atemwegsinfektionen im Allgemeinen nach COVID-19-Impfstatus liegen nicht vor." Ich habe nicht nach einer AUSWERTUNG gefragt, sondern nur nach den Zahlen. Da ich selbst am Grippeweb-Sentinel teilnehme, weiß ich, dass diese zwei Parameter (COVID-Impfstatus, Abfrage der ARE) erhoben werden, es müssten also beide Informationen leicht abrufbar und verknüpfbar sein, zumal ja die Verknüpfung COVID19-Infekte und Impfstatus im EpidBull hergestellt wurde. Die Frage wäre: WOFÜR erheben Sie die Anzahl der (erregerunabhängigen) Atemwegsinfekte und gleichzeitig den Impfstatus, wenn diese Informationen weder gespeichert (?) werden noch veröffentlicht werden können? Ich bitte Sie höflich um Beantwortung meiner Fragen bis Ende dieser Woche. Gruß Anna Brunnenheim Anfragenr: 279500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279500/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.07.2023 Sehr geehrte Frau Brunnenheim, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.07.2023
Datum
12. Juli 2023 12:50
Status
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.07.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0074 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/009 II#0627 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlungsbitte mit RKI bei Anfrage „Grippeweb“ [#279500] # IFG-721/009 II#0627
Datum
13. Juli 2023 11:53
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/009 II#0627 Sehr geehrte Frau Brunnenheim, anbei erhalten Sie ein Schreiben in o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Anna Brunnenheim
Sehr << Anrede >> das RKI hat meine Frage nach Anzahl gemeldeter Atemwegsinfektionen unter den befrag…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Anna Brunnenheim
Betreff
AW: Vermittlungsbitte mit RKI bei Anfrage „Grippeweb“ [#279500] # IFG-721/009 II#0627 [#279500]
Datum
18. Juli 2023 12:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das RKI hat meine Frage nach Anzahl gemeldeter Atemwegsinfektionen unter den befragten GrippeWeb-Teilnehmern differenziert nach C19-Impfstatus trotz laufender Erhebung der für die Beantwortung meiner Frage nötigen Daten nicht beantwortet. Ich bitte Sie um Überprüfung der Begründung. Mit freundlichen Grüßen Anna Brunnenheim Anfragenr: 279500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279500/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 11.07.2023 Aktenzeichen 2.13.04/0005#0074 [#279500] Sehr geehrte Frau Brunnenheim, wir bitte…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.07.2023 Aktenzeichen 2.13.04/0005#0074 [#279500]
Datum
26. September 2023 18:03
Status
Sehr geehrte Frau Brunnenheim, wir bitten um Klarstellung zu welchen erhobenen Zahlen konkret Zugang begehrt wird. Wie bereits mit Schreiben vom 11.07.2023 dargestellt ist eine Informationsbeschaffung im Sinne einer Aufbereitung und / oder Zusammenstellung von Informationen nach vom Anfragenden vorgegebenen Kriterien nicht vom Anspruch nach dem IFG umfasst. Mit freundlichen Grüßen