Grippewelle 17/18

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kölner Stadtanzeiger nennt in seiner Ausgabe vom 04.02.20 die Zahl von 3.119 Influenza-Erkrankten in der Saison 17/18 in Köln (https://www.ksta.de/koeln/gesundheitsamt-warnt-139-neue-grippe-faelle-in-einer-woche-in-koeln-registriert-36180862?cb=1607899453677). Das RKI hat, laut diesem Artikel, in der Saison 17/18 insgesamt 25.100 Influenza-Tote in Deutschland registriert. Überschlägig müssten demnach etwa 25.100 / 80 = 313 Tote in Köln zu beklagen gewesen sein.
Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen:
- Wie viele Influenza-Tote wurden in 2017 in Köln registriert?
- Wie viele Influenza-Tote wurden in 2018 in Köln registriert?
- Wie viele Influenza-Tote wurden in der Saison 17/18 in Köln registriert?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Kölner Stadtanzei…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grippewelle 17/18 [#205675]
Datum
14. Dezember 2020 00:01
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Kölner Stadtanzeiger nennt in seiner Ausgabe vom 04.02.20 die Zahl von 3.119 Influenza-Erkrankten in der Saison 17/18 in Köln (https://www.ksta.de/koeln/gesundheitsamt-warnt-139-neue-grippe-faelle-in-einer-woche-in-koeln-registriert-36180862?cb=1607899453677). Das RKI hat, laut diesem Artikel, in der Saison 17/18 insgesamt 25.100 Influenza-Tote in Deutschland registriert. Überschlägig müssten demnach etwa 25.100 / 80 = 313 Tote in Köln zu beklagen gewesen sein. Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen: - Wie viele Influenza-Tote wurden in 2017 in Köln registriert? - Wie viele Influenza-Tote wurden in 2018 in Köln registriert? - Wie viele Influenza-Tote wurden in der Saison 17/18 in Köln registriert? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205675/
Gesundheitsamt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.12.2020 bzgl. der Auskunft der Grippewelle 17/18…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
Grippewelle 17/18 [#205675]
Datum
17. Dezember 2020 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.12.2020 bzgl. der Auskunft der Grippewelle 17/18. Das Gesundheitsamt Köln hat keine gesetzliche Verpflichtung Todesursachenstatistiken zu führen, daher kann ich Ihnen die gewünschte Information leider nicht erteilen. Statistische Auskünfte zu Sterbefällen können Sie jedoch beim Landesamt für Statistik beantragt. Dafür steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: https://www.it.nrw/statistik Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Ich wünsche Frohe Weihnachten. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.12.2020. Es besteht keine gesetzliche Verpflich…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Grippewelle 17/18 [#205675]
Datum
17. Dezember 2020 09:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.12.2020. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Gesundheitsamtes Köln eine Todesursachenstatistik zu führen, daher kann die gewünschte Information nicht erteilt werden. Statistische Auskünfte zu Sterbefällen können beim Landesamt für Statistik abgefragt/berantragt werden. Folgender Link kann ich Ihnen zur Verfügung stellen. https://www.it.nrw/statistik Mit freundlichen Grüßen