Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kolumbien, stellvertretend für viele tropische Länder plant einen grossen Teil des zukünftig produzierten Wasserstoffs aus Biomasse (v.a. Agrarabfällen) herzustellen, wobei jedoch CO2 entsteht, das abgefangen und eingelagert werden muss (Quelle: Plan energético nacional, hoja de ruta del hidrogeno en Colombia, Rodríguez-Fontalvo 2023). Während solch ein Verfahren in Deutschland und der EU wohl als blauer H2 gilt, plant Kolumbien es als grünen H2 zu deklarieren. Wie plant das BMWK mit dieser Art von H2 umzugehen und, falls es nur H2 aus erneuerbarem Strom (grüner H2) importieren möchte, wie soll verhindert werden, dass es lediglich zu einem Substitutionseffekt kommt, also Kolumbien den Elektrolyse-H2 exportiert, aber selbst im Gegenzug blauen Biomasse-H2 konsumiert oder in andere, weniger strenge Länder exportiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Raab
Anfragenr: 282524
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