grünblauer Wasserstoff aus Kolumbien

Kolumbien, stellvertretend für viele tropische Länder plant einen grossen Teil des zukünftig produzierten Wasserstoffs aus Biomasse (v.a. Agrarabfällen) herzustellen, wobei jedoch CO2 entsteht, das abgefangen und eingelagert werden muss (Quelle: Plan energético nacional, hoja de ruta del hidrogeno en Colombia, Rodríguez-Fontalvo 2023). Während solch ein Verfahren in Deutschland und der EU wohl als blauer H2 gilt, plant Kolumbien es als grünen H2 zu deklarieren. Wie plant das BMWK mit dieser Art von H2 umzugehen und, falls es nur H2 aus erneuerbarem Strom (grüner H2) importieren möchte, wie soll verhindert werden, dass es lediglich zu einem Substitutionseffekt kommt, also Kolumbien den Elektrolyse-H2 exportiert, aber selbst im Gegenzug blauen Biomasse-H2 konsumiert oder in andere, weniger strenge Länder exportiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
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Maximilian Raab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kolumbien, stellvertretend für viele …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Maximilian Raab
Betreff
grünblauer Wasserstoff aus Kolumbien [#282524]
Datum
26. Juni 2023 16:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kolumbien, stellvertretend für viele tropische Länder plant einen grossen Teil des zukünftig produzierten Wasserstoffs aus Biomasse (v.a. Agrarabfällen) herzustellen, wobei jedoch CO2 entsteht, das abgefangen und eingelagert werden muss (Quelle: Plan energético nacional, hoja de ruta del hidrogeno en Colombia, Rodríguez-Fontalvo 2023). Während solch ein Verfahren in Deutschland und der EU wohl als blauer H2 gilt, plant Kolumbien es als grünen H2 zu deklarieren. Wie plant das BMWK mit dieser Art von H2 umzugehen und, falls es nur H2 aus erneuerbarem Strom (grüner H2) importieren möchte, wie soll verhindert werden, dass es lediglich zu einem Substitutionseffekt kommt, also Kolumbien den Elektrolyse-H2 exportiert, aber selbst im Gegenzug blauen Biomasse-H2 konsumiert oder in andere, weniger strenge Länder exportiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Raab Anfragenr: 282524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282524/
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Raab

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Raab, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2023. Sie fragen unter Berufung auf das Infor…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: grünblauer Wasserstoff aus Kolumbien [#282524]
Datum
20. Juli 2023 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Raab, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2023. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach, wie das BMWK mit verschiedenen Arten von Wasserstoff aus Kolumbien umgehen will. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Zur Erreichung der Klimaschutzziele 2045 ist die Versorgung Deutschlands mit sicherem, nachhaltigem und klimaneutralem Wasserstoff notwendig. Ziel ist die Versorgung Deutschlands mit grünem auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff zu erreichen. Gleichwohl wird in einer Transformationsphase aus Sicht des BMWK auch die Nutzung weiterer Wasserstofffarben notwendig werden. Förderrahmen und Regulatorik setzen unabhängig hiervon Anreize zur Verwendung von grünem Wasserstoff, z.B. eine Quote zur Verwendung von grünem Wasserstoff in der Industrie. Solche Vorgaben werden ausschließlich mit nach EU-Vorgaben definiertem grünem Wasserstoff erfüllt werden können. Standards und Zertifizierungen für heimisch erzeugten Wasserstoff, aber auch Importe aus EU- und Nicht-EU-Ländern werden die Erfüllung der Kriterien sicherstellen. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen