Gründe für die fehlende bidirektionale Kommunikation und fehlende Möglichkeit dritte Finanzämter bei Elster ohne Aktenzeichen zu erreichen

Gründe für die fehlende Möglichkeit in Elster.de außerhalb von Bescheiden bidirektional mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Hier liegt möglicherweise ein Verstoß gegen Art. 20a GG vor.
Gründe für die fehlende Möglichkeit in Elster.de mit weiteren Finanzämtern zu kommunizieren ohne eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen zu haben. Hier liegt möglicherweise ein Verstoß gegen Art. 20a GG vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gründe für die fehlende Möglichkei…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gründe für die fehlende bidirektionale Kommunikation und fehlende Möglichkeit dritte Finanzämter bei Elster ohne Aktenzeichen zu erreichen [#266939]
Datum
4. Januar 2023 08:17
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gründe für die fehlende Möglichkeit in Elster.de außerhalb von Bescheiden bidirektional mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Hier liegt möglicherweise ein Verstoß gegen Art. 20a GG vor. Gründe für die fehlende Möglichkeit in Elster.de mit weiteren Finanzämtern zu kommunizieren ohne eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen zu haben. Hier liegt möglicherweise ein Verstoß gegen Art. 20a GG vor.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266939/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Steuern
Erläuterungen allg. Art Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es bereits Möglichkeiten gibt über Elster …
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Erläuterungen allg. Art
Datum
6. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es bereits Möglichkeiten gibt über Elster mit dem Finanzamt außerhalb von Bescheiden in Kontakt zu. treten. Hierfür bietet ELSTER unter „Formulare und· Leistungen" auf der Seite "Alle Formulare." verschiedene Anträge, Einsprüche und Mitteilungen, wie beispielsweise die sonstige Nachricht an. Für den Versand dieser ist aber dann zwingend die Angabe·eines Aktenzeichens oder einer Steuernummer erforderlich. Zusätzlich besteht - auch ohne vorherige Registrierung bei www.elster.de - die Möglichkeit die Finanzämter über ein -Kontaktformular zu erreichen. Beim Kontaktformular für steuerliche Fragen ,hat man die Möglichkeit auch lediglich das zuständige Final)zamt auszuwählen. Das Kontaktformular ist daher auch nutzbar, wenn ein Bürger noch keine Steuernummer oder ein Aktenzeichen zugewiesen bekommen hat. Das Kontaktformular für steuerliche Fragen ist bei den Kontaktdaten des Finanzamts zu fincfen. Diese Kontaktdaten werden unterwww.elster.de > Kontakt nach der Eingrenzung des Prob- lembereichs' angezeigt. Zusätzlich können die Bundesländer den Aufruf dieses Kontaktformulars auch über die Webseiten Ihrer Finanzämter anbieten. In Bayern findet man das Kontaktformular für steuerliche Fragen daher beispielsweise auch auf der Webseite des Finanzamt Münchens im Bereich „Kontakt" auf der Seite ,;elektronische· Kontaktmöglichkeiten". Obwohl ELSTER bereits die Mqglichkeit bietet Nachrichten an die Finanzämter zu send􀃋n, ist es leider aber umgekehrt noch nicht möglich, auch Nachrichten von den Finanzämtern über ELSTER zu empfangen. Ein Verstoß gegen Art. 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen), oder gegen eine andere Bestimmung des Grundgesetzes kann hieraus nicht abgeleitet werden. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Funktionen von ELSTER zu erweitern, um das Nutzererlebnis für Sie noch angenehmer zu gestalten.
<< Anfragesteller:in >>
Erläuterungen allg. Art [#266939] Sehr << Anrede >> Ihre Antwort stellt lediglich die bereits bekannte…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erläuterungen allg. Art [#266939]
Datum
10. Februar 2023 04:58
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Antwort stellt lediglich die bereits bekannten Fakten dar und beantwortet meine Frage nicht. Nochmals deutlich: Warum kann ich wenn ich z.B. einen Verwaltungsakt vom Finanzamt Oranienburg erhalte, in dem in der Rechtmittelbelehrung das Finanzamt Schwerin als Adressat des Einspruchs genannt wird, das Finanzamt Schwerin nicht über Elster erreichen? Die Antwort auf den Rückkanal stellt ebenfalls nur die bekannten Fakten dar. Aus welchen Gründen ist der Rückkanal Finanzamt --> Bürger nicht vorhanden? Die Frage ist damit nicht ausreichend beantwortet. Ich sehe Ihre Antwort nicht als Erledigung meiner IFG Anfrage an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gründe für die fehlende bidirektionale Kommunikation und fehlende Möglichkeit dritte Finanzämter bei Elster ohne Aktenzeichen zu erreichen“ [#266939]
Datum
10. Februar 2023 04:59
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266939/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Antragsgegner nur allgemein und ausweichend Antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 266939.pdf - 2023-02-06_1-img20230210-04430158-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 266939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266939/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 10. Februar 2023, Az. DSB/5-195-92 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist …
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 10. Februar 2023, Az. DSB/5-195-92
Datum
16. Februar 2023 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ein-gegangen. Aufgrund der dauerhaft hohen Zahl von Eingängen und aktuell eingeschränkter Personalkapazität kann es derzeit längere Zeit dauern, bis der Vorgang bearbeitet wird. Wir bitten insoweit um Verständnis. Wir kommen so bald wie möglich wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.