Gründe für fehlende Strassenreinigung in der Katharinenstr. im OT Schildow

Anfrage an: Mühlenbecker Land

Den Reinigungsvertrag und den Schneeräumvertrag für die Katharinenstr. im OT Schildow. Sollte es keinen Reinigungsvertrag für die Katharinenstr. geben, dann bitte die Gründe das Fehlen des Vertrages. wie z.B. Sitzungsprotkolle und Aktennotizen aus denen die Gründe für die fehlende Reinigung hervorgehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Mühlenbecker Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gründe für fehlende Strassenreinigung in der Katharinenstr. im OT Schildow [#262539]
Datum
6. November 2022 07:14
An
Mühlenbecker Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Reinigungsvertrag und den Schneeräumvertrag für die Katharinenstr. im OT Schildow. Sollte es keinen Reinigungsvertrag für die Katharinenstr. geben, dann bitte die Gründe das Fehlen des Vertrages. wie z.B. Sitzungsprotkolle und Aktennotizen aus denen die Gründe für die fehlende Reinigung hervorgehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/262539/upload/4a661e9392f22cbd28ccf5b7436258a95f7cc3fa/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Mühlenbecker Land
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zur Akteneinsicht vom 06. November 2022.…
Von
Mühlenbecker Land
Betreff
AW: Gründe für fehlende Strassenreinigung in der Katharinenstr. im OT Schildow [#262539]
Datum
25. November 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zur Akteneinsicht vom 06. November 2022. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) muss der Antrag auf Akteneinsicht hinreichend bestimmt sein. Aus Ihrem Antrag selbst geht der Grund Ihrer Anfrage nicht hervor, sodass ich die Betreffzeile Ihrer E-Mail als Begründung heranziehe und Ihre Anfrage darauf ausgerichtet scheint, zu erfahren, weshalb in der Katharinenstraße in Schildow keine Straßenreinigung erfolgt. Gemäß Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Mühlenbecker Land ist die Katharinenstraße der Kategorie C zugeordnet. Laut § 2 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung ist für die Kategorie C folgendes bestimmt: "Die Ausführung der Winterwartung auf der Fahrbahn erfolgt durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen. Die weiteren Straßenreinigungspflichten werden den Grundstückseigentümern übertragen." Da sowohl die Satzung als auch das Straßenverzeichnis auf der Homepage der Gemeinde Mühlenbecker Land öffentlich zugänglich und einsehbar sind, lehne ich die Übersendung entsprechender Unterlagen nach § 6 Abs. 4 AIG ab. Die Zuordnung der Katharinenstraße zur Kategorie C ergibt sich aus der Beschaffenheit der Straße. Die Katharinenstraße ist zu einem Großteil unbefestigt (Sandstraße), der restliche Straßenteil ist mit Natursteinpflaster befestigt, sodass eine Reinigung nur schwerlich bzw. gar nicht möglich ist. Weiterführende Ausführungen und Unterlagen dazu existieren nicht. Sofern Sie weitere Anfragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen